Unterlagencodierungen
Y-166 Kennzeichnung von Dosier-Aerosolen gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/573, der besonderen Genehmigung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur oder die nationalen Behörden unterliegt – siehe Fußnote CD807“
Die Unterlagencodierung Y-166 steht für „Kennzeichnung von Dosier-Aerosolen gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/573, der besonderen Genehmigung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur oder die nationalen Behörden unterliegt – siehe Fußnote CD807““. Maßnahmen zu 7 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Einfuhrkontrolle 7
- 3004 32 00Corticosteroidhormone, deren Derivate oder deren strukturverwandte Verbindungen enthaltend
- 3004 39 00Andere hormonhaltige Arzneimittel, dosiert – andere
- 3004 90 00Andere Arzneimittel, dosiert oder Einzelverkauf – andere
- 3006 93 00Placebos und Sets für blinde (oder doppelblinde) klinische Studien zur Verwendung bei einer anerkannten klinischen Studie, dosiert
- 9019 20 10Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet
- 9019 20 20Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv
- 9019 20 90andere, einschließlich Teile und Zubehör