Unterlagencodierungen

Y-166 Kennzeichnung von Dosier-Aerosolen gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/573, der besonderen Genehmigung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur oder die nationalen Behörden unterliegt – siehe Fußnote CD807“

Die Unterlagencodierung Y-166 steht für „Kennzeichnung von Dosier-Aerosolen gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/573, der besonderen Genehmigung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur oder die nationalen Behörden unterliegt – siehe Fußnote CD807““. Maßnahmen zu 7 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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