Unterlagencodierungen

Y-195 Einführer von Strom, der als zugelassener CBAM-Anmelder gilt (Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956)

Die Unterlagencodierung Y-195 steht für „Einführer von Strom, der als zugelassener CBAM-Anmelder gilt (Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956)“. Maßnahmen zu 1 EU-Tarifposition verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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