Unterlagencodierungen

Y-240 Waren, die gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 von dem Verbot ausgenommen sind

Die Unterlagencodierung Y-240 steht für „Waren, die gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 von dem Verbot ausgenommen sind“. Maßnahmen zu 76 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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