Unterlagencodierungen

Y-500 Waren, die sich am 18.11.2025 bereits auf dem Weg in die Union befanden und deren Bestimmungsort nicht geändert werden kann

Die Unterlagencodierung Y-500 steht für „Waren, die sich am 18.11.2025 bereits auf dem Weg in die Union befanden und deren Bestimmungsort nicht geändert werden kann“. Derzeit verweist keine geltende Maßnahme darauf.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Derzeit verweist keine geltende Maßnahme auf diese Codierung.

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