Unterlagencodierungen
Y-500 Waren, die sich am 18.11.2025 bereits auf dem Weg in die Union befanden und deren Bestimmungsort nicht geändert werden kann
Die Unterlagencodierung Y-500 steht für „Waren, die sich am 18.11.2025 bereits auf dem Weg in die Union befanden und deren Bestimmungsort nicht geändert werden kann“. Derzeit verweist keine geltende Maßnahme darauf.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Derzeit verweist keine geltende Maßnahme auf diese Codierung.