Unterlagencodierungen

Y-694 Die Ware wird zur Einfuhr von Erdölerzeugnissen gemäß Anhang LI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aus einem Partnerland eingeführt

Die Unterlagencodierung Y-694 steht für „Die Ware wird zur Einfuhr von Erdölerzeugnissen gemäß Anhang LI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aus einem Partnerland eingeführt“. Maßnahmen zu 46 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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