Unterlagencodierungen

Y-698 Waren, die vor dem 22. Juli 2022 aus Russland ausgeführt wurden (Artikel 3o Absatz 1 der Verordnung Nr. 833/2014)

Die Unterlagencodierung Y-698 steht für „Waren, die vor dem 22. Juli 2022 aus Russland ausgeführt wurden (Artikel 3o Absatz 1 der Verordnung Nr. 833/2014)“. Maßnahmen zu 7 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Codierungen für Unterlagen und Bescheinigungen →