Unterlagencodierungen
Y-699 Erzeugnisse, die sich vor dem Geltungsbeginn des jeweiligen Verbots in einem verarbeiteten oder hergestellten Zustand in einem Drittland befanden (Artikel 3p Absatz 12 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates)
Die Unterlagencodierung Y-699 steht für „Erzeugnisse, die sich vor dem Geltungsbeginn des jeweiligen Verbots in einem verarbeiteten oder hergestellten Zustand in einem Drittland befanden (Artikel 3p Absatz 12 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates)“. Maßnahmen zu 17 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Einfuhrkontrolle 17
- 7102 39 00Schmuckdiamanten, bearbeitet – andere
- 7104 91 00Synthetische Diamanten, bearbeitet – Diamanten
- 7113 11 00aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
- 7113 19 00aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
- 7113 20 00aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen
- 7114 11 00aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
- 7114 19 00aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
- 7114 20 00aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen
- 7115 90 00Andere Waren aus Edelmetall – andere
- 7116 20 11Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör
- 7116 20 80Waren aus Edel- oder Schmucksteinen – andere
- 9101 11 00Edelmetall-Armbanduhren, elektrisch, analog – nur mit mechanischer Anzeige
- 9101 19 00Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch: andere – andere
- 9101 21 00Automatik-Armbanduhren aus Edelmetall – mit automatischem Aufzug
- 9101 29 00Mechanische Armbanduhren mit Edelmetallgehäuse – andere
- 9101 91 00Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren: andere, elektrisch betrieben – elektrisch betrieben
- 9101 99 00Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren: andere, andere – andere