Unterlagencodierungen

Y-732 Die in Artikel 1rb Absatz 1-2-3 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1rb Absatz 5)

Die Unterlagencodierung Y-732 steht für „Die in Artikel 1rb Absatz 1-2-3 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1rb Absatz 5)“. Maßnahmen zu 13 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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