Unterlagencodierungen
Y-739 Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 1rb Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 fallen
Die Unterlagencodierung Y-739 steht für „Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 1rb Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 fallen“. Maßnahmen zu 6 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Einfuhrkontrolle 6
- 7113 11 00aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
- 7113 19 00aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
- 7113 20 00aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen
- 7114 11 00aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
- 7114 19 00aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
- 7114 20 00aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen