Unterlagencodierungen

Y-739 Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 1rb Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 fallen

Die Unterlagencodierung Y-739 steht für „Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 1rb Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 fallen“. Maßnahmen zu 6 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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