Unterlagencodierungen

Y-771 Die Verbote gemäß Artikel 1a Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 2023/2147 des Rates gelten nicht (siehe Ausnahmen gemäß Artikel 1a Nummer 3)

Die Unterlagencodierung Y-771 steht für „Die Verbote gemäß Artikel 1a Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 2023/2147 des Rates gelten nicht (siehe Ausnahmen gemäß Artikel 1a Nummer 3)“. Maßnahmen zu 7 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Codierungen für Unterlagen und Bescheinigungen →