Unterlagencodierungen

Y-843 Die in Artikel 3 o Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe Ausnahmen in Artikel 3 o Absatz .5,6,7)

Die Unterlagencodierung Y-843 steht für „Die in Artikel 3 o Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe Ausnahmen in Artikel 3 o Absatz .5,6,7)“. Maßnahmen zu 13 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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