Unterlagencodierungen

Y-958 Güter, ausgenommen die in Anhang IV (Gold, Titanerz, Vanadiumerz, Seltenerdminerale) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter

Die Unterlagencodierung Y-958 steht für „Güter, ausgenommen die in Anhang IV (Gold, Titanerz, Vanadiumerz, Seltenerdminerale) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter“. Maßnahmen zu 10 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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