Unterlagencodierungen
Y-964 Güter, ausgenommen die in Anhang XIa (Meeresfrüchte) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter
Die Unterlagencodierung Y-964 steht für „Güter, ausgenommen die in Anhang XIa (Meeresfrüchte) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter“. Maßnahmen zu 4 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Einfuhrkontrolle 4
- 1603 00 10in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
- 1603 00 80Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren – andere
- 2104 10 00Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen
- 2104 20 00zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen