Unterlagencodierungen

Y-972 Ausnahme von der Verringerung der Menge von in Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffen gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/573

Die Unterlagencodierung Y-972 steht für „Ausnahme von der Verringerung der Menge von in Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffen gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/573“. Maßnahmen zu 19 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Einfuhrkontrolle 19

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