Unterlagencodierungen

Y-999 Nachweis, dass die Erzeugnisse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung 2025/1206 bereits auf dem Weg in die Union sind, sofern die Bestimmung dieser Erzeugnisse nicht geändert werden kann

Die Unterlagencodierung Y-999 steht für „Nachweis, dass die Erzeugnisse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung 2025/1206 bereits auf dem Weg in die Union sind, sofern die Bestimmung dieser Erzeugnisse nicht geändert werden kann“. Derzeit verweist keine geltende Maßnahme darauf.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Derzeit verweist keine geltende Maßnahme auf diese Codierung.

Codierungen für Unterlagen und Bescheinigungen →