Unterlagencodierungen
Y-999 Nachweis, dass die Erzeugnisse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung 2025/1206 bereits auf dem Weg in die Union sind, sofern die Bestimmung dieser Erzeugnisse nicht geändert werden kann
Die Unterlagencodierung Y-999 steht für „Nachweis, dass die Erzeugnisse zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung 2025/1206 bereits auf dem Weg in die Union sind, sofern die Bestimmung dieser Erzeugnisse nicht geändert werden kann“. Derzeit verweist keine geltende Maßnahme darauf.
Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen
Derzeit verweist keine geltende Maßnahme auf diese Codierung.