Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · HTS-Code · HS 0910.20
0910.20.00: Ginger, saffron, turmeric: saffron
Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwenden Daten: Harmonisierter Zolltarif der USA (HTSUS) · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 0910 Ginger, saffron, turmeric (curcuma), thyme, bay leaves, curry and other spices:
- 0910.20.00 Saffron
Was Sie zahlen
Einfuhr: USA
Die US-Zusatzzölle aus Kapitel 99 des HTS, die am 22. Oktober 2026 gelten (Section 301, 232, 338 und 201), sind berücksichtigt. IEEPA-Zölle werden seit dem Urteil des Supreme Court vom Februar 2026 nicht mehr erhoben. Bedingte Befreiungen (US-Anteil, Endverwendung, Metallanteil) werden nicht berechnet: siehe die jeweilige Vorschrift.
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 1
- ZusatzzollSection 301 — China — technology transfer, IP and innovation (2018 actions and 2024 four-year review) 7,5 %
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- China
- Gültigkeit
- ab 1. September 2019
- Rechtsakt
- HTSUS 9903.88.15
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
0910.20 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry: Safran
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht:
a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position;
b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910.
Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.
2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211.
HTS-Code 0910.20.00 ist im US-Zolltarif (HTSUS) die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 0910.20 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry: Safran“).
Der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in kg angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 0 %–8,5 %, Türkei 30 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 0 %–3,6 %, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 20 %.
Die USA importierten 2024 Waren der Unterposition 0910.20 im Wert von 24 Mio. $; der größte Anteil kam aus Spanien.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für HTS-Code 0910.20.00 in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) beträgt der allgemeine Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: kg. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Woher beziehen die USA diese Waren?
Für die Unterposition 0910.20 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus Spanien (13 Mio. $), gefolgt von den Niederlanden.