Akkreditiv

Auch genannt: L/C · Dokumentenakkreditiv · akreditif

Ein auf Antrag des Käufers ausgestelltes Zahlungsversprechen einer Bank, den Verkäufer zu bezahlen, wenn er Dokumente vorlegt, die den Akkreditivbedingungen genau entsprechen, etwa Rechnungen, Transportdokumente, Ursprungszeugnisse und Prüfbescheinigungen. Die meisten Akkreditive unterliegen den ICC-Regeln ERA 600 (UCP 600).

In der Praxis

Abweichungen zwischen Akkreditiv- und Zolldokumenten, etwa unterschiedliche Warenbeschreibungen, können sowohl die Zahlung als auch die Abfertigung blockieren.

Gilt für: EUTürkeiUKUSA

Verwandte Begriffe

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