Akkreditiv
Auch genannt: L/C · Dokumentenakkreditiv · akreditif
Ein auf Antrag des Käufers ausgestelltes Zahlungsversprechen einer Bank, den Verkäufer zu bezahlen, wenn er Dokumente vorlegt, die den Akkreditivbedingungen genau entsprechen, etwa Rechnungen, Transportdokumente, Ursprungszeugnisse und Prüfbescheinigungen. Die meisten Akkreditive unterliegen den ICC-Regeln ERA 600 (UCP 600).
In der Praxis
Abweichungen zwischen Akkreditiv- und Zolldokumenten, etwa unterschiedliche Warenbeschreibungen, können sowohl die Zahlung als auch die Abfertigung blockieren.
Verwandte Begriffe
- Dokumenteninkasso
- Ein Zahlungsverfahren, bei dem die Bank des Verkäufers die Versanddokumente an die Bank des Käufers weiterleitet, die sie dem Käufer nur gegen…
- Konnossement
- Das von einer Reederei oder ihrem Agenten ausgestellte Beförderungsdokument, das die Übernahme der Waren zur Verschiffung bestätigt. Es belegt den…
- Handelsrechnung
- Die Rechnung des Verkäufers an den Käufer mit Angaben zu den Parteien, Warenbeschreibung, Mengen, Stückpreisen, Währung, Lieferbedingung und…
- Ursprungszeugnis
- Ein Dokument, das den nichtpräferenziellen Ursprung von Waren bescheinigt und in der Regel von Industrie- und Handelskammern ausgestellt wird. Es…