Alles außer Waffen (EBA)
Auch genannt: EBA · Everything But Arms
Die APS-Sonderregelung der EU für die am wenigsten entwickelten Länder, die für alle Waren außer Waffen und Munition zoll- und kontingentfreien Zugang gewährt. Länder scheiden nach einer Übergangsfrist aus der EBA-Regelung aus, wenn sie die UN-Kategorie der am wenigsten entwickelten Länder verlassen.
In der Praxis
Beschaffung aus Ländern wie Bangladesch oder Kambodscha kann in der EU zollfrei sein, bei langfristigen Lieferentscheidungen sollte man aber die geplante Graduierung im Blick behalten.
Gilt für: EU
Verwandte Begriffe
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