Auffangposition

Auch genannt: Restposition · anderweit weder genannt noch inbegriffen · andere

Eine Position oder Unterposition für Waren, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind, oft mit Wortlauten wie andere oder anderweit weder genannt noch inbegriffen. Sie darf erst herangezogen werden, wenn genauere Positionen nach den Allgemeinen Vorschriften und den Anmerkungen ausgeschlossen wurden.

In der Praxis

Ohne Prüfung genauerer Positionen auf eine Auffangposition auszuweichen, kann die Aufmerksamkeit des Zolls wecken, besonders wenn sich die Zollsätze unterscheiden.

Gilt für: EUTürkeiUKUSA

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