CITES-Genehmigung

Auch genannt: CITES · Washingtoner Artenschutzübereinkommen · Convention on International Trade in Endangered Species

Eine nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) erforderliche Genehmigung oder Bescheinigung für den Handel mit Exemplaren gelisteter Tier- und Pflanzenarten, einschließlich Teilen und Erzeugnissen wie Leder, Holz oder Kaviar. Die Anforderungen richten sich nach dem Anhang, in dem die Art aufgeführt ist.

In der Praxis

Erzeugnisse aus gelisteten Arten, etwa Waren aus exotischem Leder oder bestimmte Hölzer, benötigen selbst für Handelsmuster eine Genehmigung.

Gilt für: EUTürkeiUSAUK

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Einfuhrgenehmigung
Eine behördliche Erlaubnis, die für bestimmte Waren vor oder bei der Einfuhr vorliegen muss, etwa aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der…
Pflanzengesundheitszeugnis
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