FCA (frei Frachtführer)

Auch genannt: Free Carrier

Eine Incoterms-Klausel, nach der der Verkäufer die zur Ausfuhr freigemachte Ware an einem vereinbarten Ort, entweder auf seinem Gelände oder an einem anderen benannten Ort, dem vom Käufer benannten Frachtführer oder einer anderen Person übergibt. Die Gefahr geht in diesem Moment auf den Käufer über, der den Haupttransport bezahlt.

In der Praxis

FCA passt für Container oft besser als FOB, weil die Gefahr des Verkäufers mit der Übergabe des Containers am Terminal endet und nicht erst beim Verladen an Bord.

Gilt für: EUTürkeiUKUSA

Verwandte Begriffe

Incoterms
Ein Satz standardisierter dreibuchstabiger Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer, die Lieferort, Gefahrübergang, Kosten und…
FOB-Wert (Zollwertgrundlage)
Als Bemessungsgrundlage bedeutet FOB den Wert der an Bord verladenen Waren im Ausfuhrhafen, ohne internationale Fracht und Versicherung. Die…
EXW (ab Werk)
Die Incoterms-Klausel mit den geringsten Pflichten des Verkäufers: Die Waren werden auf dem Gelände des Verkäufers bereitgestellt, und der Käufer…
CPT (frachtfrei)
Eine Incoterms-Klausel für alle Transportarten, nach der der Verkäufer die Beförderung bis zum benannten Bestimmungsort bezahlt, die Gefahr aber mit…

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