Reisefreimengen

Auch genannt: Freigrenze für Reisende · Reisefreigrenze · yolcu beraberi eşya

Die Menge an Waren, die Reisende in ihrem persönlichen Gepäck ohne Zahlung von Zöllen und Einfuhrsteuern mitführen dürfen, sofern die Waren nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sind. Die Wertgrenzen unterscheiden sich nach Land und Verkehrsmittel, und für Tabak und Alkohol gelten gesonderte Mengengrenzen.

In der Praxis

Handelswaren im Gepäck fallen nicht darunter und müssen über den roten Ausgang angemeldet werden.

Gilt für: EUTürkeiUKUSA

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