Schmuggel

Auch genannt: Zollbetrug · kaçakçılık

Das Verbringen von Waren in ein oder aus einem Zollgebiet unter Verstoß gegen das Zollrecht, etwa durch Verstecken, Umgehen von Zollstellen oder Verwendung falscher Unterlagen, um Abgaben oder Verbote zu umgehen. In der Türkei ist er eine Straftat nach dem Gesetz Nr. 5607 zur Bekämpfung des Schmuggels; andere Rechtsordnungen haben ähnliche Strafvorschriften.

In der Praxis

Schwerwiegende Falschanmeldungen können als Schmuggel statt als Verwaltungsfehler behandelt werden, mit strafrechtlichen Folgen für die Beteiligten.

Gilt für: EUTürkeiUKUSA

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