Toleranzregel

Auch genannt: allgemeine Toleranz · Wertzollgrenze · tolerance rule · tolerans kuralı

Eine Regel, nach der ein begrenzter Anteil an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die die Listenregel nicht erfüllen, verwendet werden darf, ohne dass der Ursprung verloren geht, je nach Abkommen typischerweise bis zu 10 oder 15 Prozent des Ab-Werk-Preises oder des Gewichts. Für Textilien gelten oft eigene Toleranzen.

In der Praxis

Kleine ausländische Vormaterialien wie ein Bauteil oder ein Zusatzstoff können durch die Toleranz abgedeckt sein und einen vollständigen Umbau der Lieferkette ersparen.

Gilt für: EUTürkeiUK

Verwandte Begriffe

Ausreichende Be- oder Verarbeitung
Der Grad der Bearbeitung, den Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft durchlaufen müssen, damit das Enderzeugnis den Präferenzursprung erwirbt. Die…
Listenregeln (produktspezifische Ursprungsregeln)
Die nach HS-Kapitel oder -Position geordneten Regeln in einem Anhang eines Handelsabkommens, die festlegen, welche Bearbeitung für den…

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