Transaktionswert

Auch genannt: erste Bewertungsmethode · transaction value · işlem değeri

Der für die Waren beim Verkauf zur Ausfuhr in das Einfuhrland tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, berichtigt um gesetzlich vorgesehene Posten wie Provisionen, Verpackung, Beistellungen, Lizenzgebühren und Beförderungskosten. Er kann nur verwendet werden, wenn ein echter Kauf vorliegt, keine unzulässigen Einschränkungen bestehen und eine etwaige Verbundenheit der Parteien den Preis nicht beeinflusst hat.

In der Praxis

Die meisten Waren werden so bewertet, und Prüfungen konzentrieren sich darauf, ob alle Zahlungen an den Verkäufer, auch solche außerhalb der Rechnung, einbezogen wurden.

Gilt für: EUTürkeiUSAUK

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