Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft
Auch genannt: Ursprungsvormaterialien
Bei der Herstellung verwendete Vormaterialien, die selbst nach dem Abkommen Ursprungserzeugnisse sind, entweder weil sie vollständig gewonnen oder in einem Partnerland ausreichend be- oder verarbeitet wurden. Sie können bei der Herstellung eines Ursprungserzeugnisses unbegrenzt verwendet werden.
In der Praxis
Lieferantenerklärungen sind der übliche Nachweis dafür, dass innerhalb der Freihandelszone gekaufte Vormaterialien als Ursprungsware gelten.
Verwandte Begriffe
- Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft
- Bei der Herstellung verwendete Vormaterialien, die keine Ursprungseigenschaft besitzen, einschließlich Vormaterialien aus Drittländern und solcher…
- Lieferantenerklärung
- Eine Erklärung eines Lieferanten gegenüber seinem Kunden über die präferenzielle Ursprungseigenschaft der gelieferten Waren, die der Kunde zur…
- Vollständig gewonnene oder hergestellte Waren
- Waren, die vollständig in einem Land ohne ausländische Vormaterialien erzeugt wurden, etwa dort gewonnene Mineralien, dort geerntete Pflanzen, dort…