Warenverkehrsbescheinigung A.TR
Auch genannt: A.TR · A.TR movement certificate · A.TR dolaşım belgesi
Das Dokument, mit dem in der Zollunion EU–Türkei nachgewiesen wird, dass sich gewerbliche Waren in der EU oder in der Türkei im zollrechtlich freien Verkehr befinden, sodass sie zollfrei zwischen beiden Gebieten verbracht werden können. Die A.TR ist kein Ursprungsnachweis, sondern belegt den zollrechtlichen Status; deshalb sind auch Waren aus Vormaterialien von Drittländern begünstigt, sofern sie sich im freien Verkehr befinden.
In der Praxis
Die A.TR verschafft keinen Zugang zu Präferenzen aus Freihandelsabkommen anderer Länder, und bei Waren mit Antidumpingmaßnahmen oder bestimmten Ausnahmen kann der Ursprung dennoch geprüft werden.
Verwandte Begriffe
- Zollunion EU–Türkei
- Die Zollunion zwischen der EU und der Türkei, die seit dem 31. Dezember 1995 auf Grundlage des Beschlusses Nr. 1/95 des Assoziationsrats besteht. Sie…
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Ein präferenzieller Ursprungsnachweis, der im Rahmen vieler Abkommen der EU, der EFTA, der Türkei und des Vereinigten Königreichs von der Zollbehörde…
- Ursprungsnachweis
- Das Dokument oder die Erklärung, mit der bei der Einfuhr ein Präferenzursprung belegt wird. Je nach Abkommen ist das eine behördlich ausgestellte…
- Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Das Verfahren, durch das Nicht-Unionswaren den zollrechtlichen Status von Unionswaren erhalten. Dazu gehören die Erhebung der Einfuhrabgaben, die…