Welthandelsorganisation
Auch genannt: WTO · World Trade Organization · Dünya Ticaret Örgütü
Die internationale Organisation, die die multilateralen Handelsabkommen verwaltet, darunter das GATT sowie die Übereinkommen über Zollwert, Ursprungsregeln, Antidumping, Subventionen und Schutzmaßnahmen. Die Mitglieder verpflichten sich zu gebundenen Zollsätzen und Meistbegünstigung, mit Ausnahmen für Präferenzabkommen.
In der Praxis
Die WTO-Übereinkommen stecken den Rahmen ab, in dem nationale Vorschriften zu Zollwert und handelspolitischen Schutzmaßnahmen gelten.
Verwandte Begriffe
- Meistbegünstigungszoll (Drittlandszollsatz)
- Der normale Zoll, den ein WTO-Mitglied auf Einfuhren aus anderen WTO-Mitgliedern erhebt, sofern keine Präferenz oder Sondermaßnahme gilt. In der EU…
- Zollwert
- Der Wert eingeführter Waren, auf dessen Grundlage Wertzölle berechnet werden. Fast alle Länder folgen dem WTO-Zollwertübereinkommen, nach dem…
- Antidumpingzoll
- Ein zusätzlicher Zoll auf Einfuhren, die unter ihrem Normalwert im Ausfuhrland verkauft werden, wenn dies dem inländischen Wirtschaftszweig eine…
- Schutzmaßnahme
- Eine befristete Beschränkung, etwa ein Zusatzzoll oder ein Zollkontingent, die auf Einfuhren einer Ware aus allen Herkunftsländern angewendet wird,…
- Weltzollorganisation
- Eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Brüssel, deren Mitglieder Zollverwaltungen aus aller Welt vertreten. Sie verwaltet das Harmonisierte…