Zollaussetzung

Auch genannt: autonome Zollaussetzung · tariff suspension · duty suspension

Der vollständige oder teilweise Verzicht auf den normalen Zoll für bestimmte Waren, meist Rohstoffe, Teile oder Komponenten, die im Zollgebiet nicht in ausreichender Menge verfügbar sind. In der EU werden Aussetzungen durch Verordnung des Rates beschlossen und regelmäßig überprüft; das Vereinigte Königreich und die USA haben vergleichbare Regelungen.

In der Praxis

Hersteller können Aussetzungen für Vormaterialien beantragen, die sie nicht im Inland beziehen können, und eine gewährte Aussetzung kommt jedem Einführer dieser Ware zugute.

Gilt für: EUUKUSA

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