Bewilligung (Zollrecht)

Auch genannt: Zollentscheidung · izin

Eine Entscheidung der Zollbehörden, meist auf Antrag, die einer Person die Nutzung einer Vereinfachung, eines besonderen Verfahrens, einer Sicherheitsregelung oder einer anderen Erleichterung gestattet. Sie legt Bedingungen, den Umfang der Waren und Räumlichkeiten sowie Pflichten wie Aufzeichnungen und Meldungen fest.

In der Praxis

Wer außerhalb der Bedingungen einer Bewilligung handelt, riskiert ihre Aussetzung und die Erhebung von Abgaben auf die betroffenen Waren.

Gilt für: EUTürkeiUKUSA

Verwandte Begriffe

Inhaber des Verfahrens
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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Ein von der Zollverwaltung bewilligter Status für Wirtschaftsbeteiligte, die Kriterien zu Rechtstreue, Buchführung, Zahlungsfähigkeit und – beim…
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Die Verfahren außer der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und der Ausfuhr: Versand, Lagerung (Zolllager und Freizonen), Verwendung…
Vereinfachte Zollanmeldung
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