Zollschuld
Auch genannt: customs debt · gümrük yükümlülüğü
Die gesetzliche Verpflichtung, für bestimmte Waren Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu entrichten. Sie entsteht mit der Annahme einer Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein anderes Verfahren oder bei Pflichtverletzungen, etwa durch vorschriftswidriges Verbringen oder Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung. Das Gesetz bestimmt den Schuldner und den Zeitpunkt, zu dem die Schuld erlischt.
In der Praxis
Eine Zollschuld kann auch durch Fehler und nicht nur durch Anmeldungen entstehen, sodass Verstöße in besonderen Verfahren Abgaben für Waren auslösen können, die man nie einführen wollte.
Verwandte Begriffe
- Zoll
- Eine Abgabe auf Waren beim Überschreiten einer Zollgrenze, meist bei der Einfuhr. Sie bemisst sich nach der zolltariflichen Einreihung, dem Ursprung…
- Sicherheitsleistung
- Eine finanzielle Sicherheit, etwa Barsicherheit, Bankbürgschaft oder Bürgschaftserklärung, die die Erfüllung einer entstandenen oder möglicherweise…
- Erstattung und Erlass
- Die Rückzahlung bereits entrichteter oder der Verzicht auf noch nicht entrichtete Abgaben in gesetzlich geregelten Fällen, etwa bei zu viel erhobenen…
- Zollkodex der Union
- Die Rahmenverordnung des EU-Zollrechts, anwendbar seit dem 1. Mai 2016, mit Vorschriften zu Zollschuld, Zollwert, Ursprung, Verfahren und…