Zollunion
Auch genannt: customs union · gümrük birliği
Ein Zusammenschluss, dessen Mitglieder untereinander die Zölle abschaffen und gegenüber dem Rest der Welt einen gemeinsamen Außenzolltarif anwenden. Waren im freien Verkehr eines Mitglieds können daher ohne Ursprungsregeln in ein anderes verbracht werden. Die EU ist eine Zollunion, und die Türkei bildet mit ihr eine Zollunion für gewerbliche Waren.
In der Praxis
In einer Zollunion ist der zollrechtliche Status und nicht der Ursprung entscheidend; deshalb werden Waren mit Dokumenten wie der A.TR statt mit Ursprungsnachweisen befördert.
Verwandte Begriffe
- Zollunion EU–Türkei
- Die Zollunion zwischen der EU und der Türkei, die seit dem 31. Dezember 1995 auf Grundlage des Beschlusses Nr. 1/95 des Assoziationsrats besteht. Sie…
- Freihandelsabkommen
- Ein Abkommen zwischen zwei oder mehr Ländern, das die Zölle auf den größten Teil des gegenseitigen Handels abschafft, während jedes Land seinen…
- Gemeinsamer Zolltarif
- Der einheitliche Außenzolltarif, den alle EU-Mitgliedstaaten auf Waren von außerhalb der Union anwenden, auf Grundlage der Kombinierten Nomenklatur…
- Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Das Verfahren, durch das Nicht-Unionswaren den zollrechtlichen Status von Unionswaren erhalten. Dazu gehören die Erhebung der Einfuhrabgaben, die…