Zugelassener CBAM-Anmelder
Auch genannt: CBAM-Anmelder · yetkili SKDM beyancısı
Der Status, den ein Einführer oder ein indirekter Zollvertreter besitzen muss, um im endgültigen, 2026 begonnenen Zeitraum CBAM-pflichtige Waren oberhalb der geltenden Schwelle einzuführen. Der Anmelder gibt eine jährliche CBAM-Erklärung über die grauen Emissionen ab und gibt die entsprechenden CBAM-Zertifikate ab.
In der Praxis
Der Zoll überlässt CBAM-Waren oberhalb der Schwelle keiner Person ohne den Status eines zugelassenen Anmelders.
Gilt für: EU
Verwandte Begriffe
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