Zollstelle · Niederlande
Arnhem
NL000707
Arnhem (Arnhem, Niederlande) – Zollstelle, Dienststellennummer NL000707. Zuständigkeiten: Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Empfängers (Unionsversand), Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Ausstellers, Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Versenders (Unionsversand), Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Empfängers (TIR).
- Anschrift
- Pels Rijckenstraat 16814 DK ArnhemAuf der Karte anzeigen ↗
- Telefon
- +31 (0) 88 156 66 55
- Grenze
- Inland Office
Öffnungszeiten
| Tage | Uhrzeiten | Für |
|---|---|---|
| Montag – Freitag | 08:00-17:00 | Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Empfängers (Unionsversand) · Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Ausstellers · Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Versenders (Unionsversand) · Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Empfängers (TIR) · Übergeordnete Behörde · Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Bananenwiegers · Zollbehörde für die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung · Zollbehörde für die Bewilligung einer Gesamtsicherheit (inkl. Reduzierung oder Befreiung) · Zollbehörde für Vereinfachungen bei der Ermittlung des Zollwerts · Zollbehörde für die Bewilligung von Zolllagern · Zollbehörde für die Bewilligung des Zahlungsaufschubs · Zollbehörde für die Bewilligung der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders · Zollbehörde für die Bewilligung der Endverwendung · Verbrauchsteuern · Zollbehörde für die Bewilligung der aktiven Veredelung · COPIS-Zollstelle (Rechte des geistigen Eigentums) · Zollbehörde für die Bewilligung der passiven Veredelung · Zollbehörde für die Bewilligung der Eigenkontrolle · Überwachungszollstelle · Zollbehörde für die regelmäßige Verwendung vereinfachter Zollanmeldungen · Zollbehörde für die Verwendung von Verschlüssen eines besonderen Musters · Zollbehörde für die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung · Zollbehörde für Versandanmeldungen mit reduziertem Datensatz · Zollbehörde für die Bewilligung von Verwahrungslagern |
Zuständigkeiten
- ACE Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Empfängers (Unionsversand)
- ACP Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Ausstellers
- ACR Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Versenders (Unionsversand)
- ACT Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Empfängers (TIR)
- AUT Übergeordnete Behörde
- AWB Zollbehörde für die Bewilligung des zugelassenen Bananenwiegers
- CCL Zollbehörde für die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung
- CGU Zollbehörde für die Bewilligung einer Gesamtsicherheit (inkl. Reduzierung oder Befreiung)
- CVA Zollbehörde für Vereinfachungen bei der Ermittlung des Zollwerts
- CWP Zollbehörde für die Bewilligung von Zolllagern
- DPO Zollbehörde für die Bewilligung des Zahlungsaufschubs
- EIR Zollbehörde für die Bewilligung der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- EUS Zollbehörde für die Bewilligung der Endverwendung
- EXC Verbrauchsteuern
- IPO Zollbehörde für die Bewilligung der aktiven Veredelung
- IPR COPIS-Zollstelle (Rechte des geistigen Eigentums)
- OPO Zollbehörde für die Bewilligung der passiven Veredelung
- SAS Zollbehörde für die Bewilligung der Eigenkontrolle
- SCO Überwachungszollstelle
- SDE Zollbehörde für die regelmäßige Verwendung vereinfachter Zollanmeldungen
- SSE Zollbehörde für die Verwendung von Verschlüssen eines besonderen Musters
- TEA Zollbehörde für die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung
- TRD Zollbehörde für Versandanmeldungen mit reduziertem Datensatz
- TST Zollbehörde für die Bewilligung von Verwahrungslagern
- Hauptdienststelle
- Douane Nederland NL568067