Position · Kapitel 04
0401: Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
4 Unterpositionen bilden Position 0401 in Kapitel 04 („Milch und Milcherzeugnisse“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 4
- 0401.10mit einem Milchfettgehalt von 1 GHT oder weniger
- 0401.20mit einem Fettgehalt von mehr als 1 GHT, jedoch nicht mehr als 6 GHTMilch 1–6 % Fett, nicht eingedickt
- 0401.40mit einem Fettgehalt von mehr als 6 GHT, jedoch nicht mehr als 10 GHT
- 0401.50mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHTRahm (Sahne) über 10 % Fett
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 2,3 Mio. $2,3 Mio. $+29,3 Mio. $+222,6 Mio. $+> 984,4 Mio. $
Exporte: 151
- Deutschland: 1,7 Mrd. $
- Niederlande: 1,5 Mrd. $
- Belgien: 1 Mrd. $
- Frankreich: 1 Mrd. $
- Neuseeland: 984,4 Mio. $
- Polen: 723 Mio. $
- Tschechien: 563,5 Mio. $
- Österreich: 447,5 Mio. $
- Spanien: 326 Mio. $
- Ungarn: 293,5 Mio. $
- Saudi-Arabien: 269,1 Mio. $
- Litauen: 267,6 Mio. $
- Irland: 247,1 Mio. $
- Dänemark: 241,8 Mio. $
- Australien: 222,6 Mio. $
- Lettland: 216 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 212,6 Mio. $
- Luxemburg: 178 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 167,8 Mio. $
- Slowenien: 162,1 Mio. $
- Thailand: 146 Mio. $
- Italien: 145,1 Mio. $
- Estland: 138,3 Mio. $
- Slowakei: 115 Mio. $
- Portugal: 87,1 Mio. $
- Südafrika: 70,8 Mio. $
- Costa Rica: 52,5 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 48,1 Mio. $
- Rumänien: 41,6 Mio. $
- Uganda: 41,2 Mio. $
- Kamerun: 40,4 Mio. $
- Mexiko: 37,6 Mio. $
- Ägypten: 35,8 Mio. $
- Russland: 32,1 Mio. $
- Finnland: 31,4 Mio. $
- China: 29,3 Mio. $
- Kroatien: 26,1 Mio. $
- Brasilien: 24,2 Mio. $
- Türkei: 22,1 Mio. $
- Kuwait: 21,9 Mio. $
- Iran: 20,3 Mio. $
- Schweden: 19,8 Mio. $
- Ukraine: 17,5 Mio. $
- Japan: 17,5 Mio. $
- Serbien: 16,6 Mio. $
- Indien: 16,2 Mio. $
- Malaysia: 15,3 Mio. $
- Indonesien: 13,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 12,7 Mio. $
- Pakistan: 12,5 Mio. $
- Argentinien: 11 Mio. $
- Kanada: 11 Mio. $
- Griechenland: 10,4 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 10,2 Mio. $
- Kirgisistan: 10,2 Mio. $
- Bulgarien: 10,2 Mio. $
- Uruguay: 9,7 Mio. $
- Belarus: 9,6 Mio. $
- Vietnam: 9,4 Mio. $
- Honduras: 9 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 3,8 Mio. $3,8 Mio. $+25,4 Mio. $+101,3 Mio. $+> 327,1 Mio. $
Importe: 222
- Deutschland: 2,2 Mrd. $
- China: 1,4 Mrd. $
- Belgien: 1,2 Mrd. $
- Niederlande: 896,2 Mio. $
- Italien: 790,6 Mio. $
- Frankreich: 599,1 Mio. $
- Polen: 327,1 Mio. $
- Litauen: 260,7 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 216,8 Mio. $
- Rumänien: 185,9 Mio. $
- Südkorea: 185,7 Mio. $
- Griechenland: 175,3 Mio. $
- Spanien: 174,2 Mio. $
- Kroatien: 161,5 Mio. $
- Dänemark: 143,9 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 143,5 Mio. $
- Singapur: 141,4 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 129,7 Mio. $
- Philippinen: 128,2 Mio. $
- Irland: 112,1 Mio. $
- Taiwan: 111 Mio. $
- Tschechien: 105,9 Mio. $
- Lettland: 101,3 Mio. $
- Slowakei: 97,5 Mio. $
- Malaysia: 94,7 Mio. $
- Österreich: 77,8 Mio. $
- Ungarn: 72,8 Mio. $
- Portugal: 72,4 Mio. $
- Kanada: 69,4 Mio. $
- Vietnam: 69 Mio. $
- Bulgarien: 67,1 Mio. $
- Schweden: 65,8 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 60,5 Mio. $
- Kambodscha: 60,1 Mio. $
- Saudi-Arabien: 59,5 Mio. $
- Kuwait: 54 Mio. $
- Jordanien: 52,9 Mio. $
- Irak: 52,4 Mio. $
- Luxemburg: 50,3 Mio. $
- Slowenien: 49,2 Mio. $
- Guatemala: 47,1 Mio. $
- Kasachstan: 46,3 Mio. $
- Mexiko: 46 Mio. $
- Dominikanische Republik: 43,5 Mio. $
- Estland: 41,7 Mio. $
- Zentralafrikanische Republik: 41,1 Mio. $
- Serbien: 38,6 Mio. $
- Kenia: 37,8 Mio. $
- Mauretanien: 37,4 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 35,1 Mio. $
- Oman: 27,9 Mio. $
- Schweiz: 27,3 Mio. $
- Bahrain: 27 Mio. $
- Libyen: 25,5 Mio. $
- Republik Moldau: 25,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 25,4 Mio. $
- Montenegro: 24,6 Mio. $
- El Salvador: 23 Mio. $
- Australien: 22 Mio. $
- Nordmazedonien: 20,8 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,7 Mrd. $ | 13,5 % | |
| 2 | 1,5 Mrd. $ | 12,3 % | |
| 3 | 1 Mrd. $ | 8,5 % | |
| 4 | 1 Mrd. $ | 8,3 % | |
| 5 | 984,4 Mio. $ | 8 % | |
| 6 | 723 Mio. $ | 5,9 % | |
| 7 | 563,5 Mio. $ | 4,6 % | |
| 8 | 447,5 Mio. $ | 3,6 % | |
| 9 | 326 Mio. $ | 2,7 % | |
| 10 | 293,5 Mio. $ | 2,4 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 2,2 Mrd. $ | 18,2 % | |
| 2 | 1,4 Mrd. $ | 11,5 % | |
| 3 | 1,2 Mrd. $ | 9,5 % | |
| 4 | 896,2 Mio. $ | 7,3 % | |
| 5 | 790,6 Mio. $ | 6,4 % | |
| 6 | 599,1 Mio. $ | 4,9 % | |
| 7 | 327,1 Mio. $ | 2,7 % | |
| 8 | 260,7 Mio. $ | 2,1 % | |
| 9 | 216,8 Mio. $ | 1,8 % | |
| 10 | 185,9 Mio. $ | 1,5 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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CELEX 32026R1455 · Quelle: eur-lex.europa.eu
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CELEX 32026R1395 · Quelle: eur-lex.europa.eu
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CELEX 22026D0498 · Quelle: eur-lex.europa.eu
In der Kombinierten Nomenklatur gelten für alle 14 Tarifpositionen unter Position 0401 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Position 0401 umfasst im türkischen Zolltarif 16 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 150 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) gelten für alle 12 Tarifpositionen unter Position 0401 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im britischen Zolltarif gelten für alle 22 Tarifpositionen unter Position 0401 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 0401 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 7,5 %. Für 4 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 0401 umfasst im mexikanischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 10 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 0401 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 10,8 % und 12,6 %.
Position 0401 umfasst im argentinischen Zolltarif 20 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 10,8 % und 12,6 % (Durchschnitt 11,9 %).
Im peruanischen Zolltarif ist Position 0401 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 0401 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif ist Position 0401 in 14 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 21,3 % und 25 %. Für 5 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 0401 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 12 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 20 %. Für 8 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 0401 in 15 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) gelten für alle 7 Tarifpositionen unter Position 0401 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im norwegischen Zolltarif ist Position 0401 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz liegt zwischen 388 % und 443 %.
Position 0401 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 14 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 20 %. Für 6 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 0401 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 0401 belief sich 2024 auf 12,3 Mrd. $, ein Plus von 7,3 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Deutschland (13,5 % des Gesamtwerts), gefolgt von den Niederlanden.
Deutschland importierte am meisten (2,2 Mrd. $).
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:
a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
2. Für die Zwecke der Unterpositionen 040811 und 040819 gilt Folgendes:
Der Begriff „anders haltbar gemacht“ gilt auch für Eigelb, dem begrenzte Mengen an Salz (im Allgemeinen eine Menge von bis zu etwa 12 GHT) oder geringe Mengen an Chemikalien zum Zweck der Haltbarmachung zugefügt wurden, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
i) die Waren behalten den Charakter von Eigelb der Unterpositionen 040811 und 040819;
ii) Salz oder Chemikalien dürfen nur in einer Menge verwendet werden, die zum Zweck der Haltbarmachung erforderlich ist.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 040410 und 040490 gilt Folgendes:
Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden.
Zu Unterposition 040410 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird.
Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition.
Zu Unterposition 040490 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (weniger als 0,100 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder weniger als 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 040490.
Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der Anlage II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/150 der Kommission nachzuweisen.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder…“?
„Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“ fällt unter Position 0401 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 04 gehört (Abschnitt I). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 0401 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 150 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz…“ in Kanada?
Im kanadischen Zolltarif werden Einfuhren unter 0401 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 7,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz…“?
Deutschland, mit 1,7 Mrd. $ im Jahr 2024 (13,5 % der weltweiten Exporte).