Position · Kapitel 04
0405: Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette
3 Unterpositionen bilden Position 0405 in Kapitel 04 („Milch und Milcherzeugnisse“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 3
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 2,3 Mio. $2,3 Mio. $+14,5 Mio. $+124,2 Mio. $+> 1 Mrd. $
Exporte: 140
- Neuseeland: 2,9 Mrd. $
- Niederlande: 1,8 Mrd. $
- Irland: 1,8 Mrd. $
- Deutschland: 1 Mrd. $
- Frankreich: 940,6 Mio. $
- Belgien: 912,6 Mio. $
- Dänemark: 461,6 Mio. $
- Polen: 440 Mio. $
- Indien: 341,3 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 236,6 Mio. $
- Finnland: 210,8 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 186,6 Mio. $
- Australien: 141,9 Mio. $
- Iran: 124,2 Mio. $
- Spanien: 121,5 Mio. $
- Portugal: 113,3 Mio. $
- Italien: 102,7 Mio. $
- Argentinien: 85,3 Mio. $
- Saudi-Arabien: 85,2 Mio. $
- Aserbaidschan: 78,9 Mio. $
- Uruguay: 73 Mio. $
- Ukraine: 50,9 Mio. $
- Mexiko: 41,6 Mio. $
- Litauen: 33,8 Mio. $
- Tschechien: 32,9 Mio. $
- Österreich: 31,4 Mio. $
- Malaysia: 27,6 Mio. $
- Kasachstan: 27,1 Mio. $
- Schweden: 26,4 Mio. $
- Belarus: 25,3 Mio. $
- China: 19,5 Mio. $
- Chile: 17,6 Mio. $
- Slowakei: 16,1 Mio. $
- Türkei: 14,5 Mio. $
- Serbien: 14,2 Mio. $
- Südafrika: 13,3 Mio. $
- Luxemburg: 12,8 Mio. $
- Uganda: 12,1 Mio. $
- Ägypten: 11,8 Mio. $
- Armenien: 11,4 Mio. $
- Usbekistan: 11,3 Mio. $
- Costa Rica: 10,5 Mio. $
- Kirgisistan: 10,4 Mio. $
- Kroatien: 9,5 Mio. $
- Norwegen: 9,5 Mio. $
- Griechenland: 9,2 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 8,9 Mio. $
- Singapur: 8,8 Mio. $
- Ungarn: 8,6 Mio. $
- Bulgarien: 8 Mio. $
- Bahrain: 6,8 Mio. $
- Lettland: 6,8 Mio. $
- Russland: 6,3 Mio. $
- Estland: 6,2 Mio. $
- Brasilien: 6,1 Mio. $
- Paraguay: 5,9 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 5,8 Mio. $
- Kanada: 5,6 Mio. $
- Rumänien: 5,5 Mio. $
- Jemen: 4,6 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 2,8 Mio. $2,8 Mio. $+29 Mio. $+159,9 Mio. $+> 508 Mio. $
Importe: 220
- Frankreich: 1,5 Mrd. $
- Niederlande: 968,2 Mio. $
- China: 957,7 Mio. $
- Deutschland: 876,5 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 850,2 Mio. $
- Belgien: 626,2 Mio. $
- Italien: 508 Mio. $
- Saudi-Arabien: 451,2 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 396,4 Mio. $
- Spanien: 278,5 Mio. $
- Australien: 257,5 Mio. $
- Kanada: 235,9 Mio. $
- Indonesien: 206,6 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 206,2 Mio. $
- Südkorea: 199,2 Mio. $
- Tschechien: 194 Mio. $
- Polen: 174 Mio. $
- Aserbaidschan: 174 Mio. $
- Mexiko: 170,5 Mio. $
- Österreich: 164,4 Mio. $
- Russland: 160,5 Mio. $
- Taiwan: 159,9 Mio. $
- Philippinen: 150,1 Mio. $
- Rumänien: 147,9 Mio. $
- Malaysia: 142,2 Mio. $
- Japan: 121,9 Mio. $
- Ägypten: 118,2 Mio. $
- Singapur: 112,5 Mio. $
- Slowakei: 102,1 Mio. $
- Thailand: 94,2 Mio. $
- Dänemark: 92,6 Mio. $
- Bahrain: 92,4 Mio. $
- Georgien: 91,9 Mio. $
- Schweden: 91,4 Mio. $
- Griechenland: 89,9 Mio. $
- Marokko: 81,6 Mio. $
- Kuwait: 78,7 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 74,1 Mio. $
- Vietnam: 65,9 Mio. $
- Bulgarien: 65,8 Mio. $
- Ungarn: 57,9 Mio. $
- Portugal: 46,4 Mio. $
- Katar: 46 Mio. $
- Libyen: 43,6 Mio. $
- Israel: 42,6 Mio. $
- Litauen: 42,6 Mio. $
- Kasachstan: 40 Mio. $
- Peru: 39,8 Mio. $
- Oman: 38 Mio. $
- Irland: 37,5 Mio. $
- Lettland: 37 Mio. $
- Kroatien: 36,8 Mio. $
- Irak: 34 Mio. $
- Libanon: 29,3 Mio. $
- Armenien: 29 Mio. $
- Luxemburg: 28,5 Mio. $
- Republik Moldau: 28,3 Mio. $
- Usbekistan: 28 Mio. $
- Serbien: 27,5 Mio. $
- Jordanien: 26,7 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 2,9 Mrd. $ | 22,7 % | |
| 2 | 1,8 Mrd. $ | 14,1 % | |
| 3 | 1,8 Mrd. $ | 14,1 % | |
| 4 | 1 Mrd. $ | 8,1 % | |
| 5 | 940,6 Mio. $ | 7,3 % | |
| 6 | 912,6 Mio. $ | 7,1 % | |
| 7 | 461,6 Mio. $ | 3,6 % | |
| 8 | 440 Mio. $ | 3,4 % | |
| 9 | 341,3 Mio. $ | 2,6 % | |
| 10 | 236,6 Mio. $ | 1,8 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,5 Mrd. $ | 11,9 % | |
| 2 | 968,2 Mio. $ | 7,5 % | |
| 3 | 957,7 Mio. $ | 7,4 % | |
| 4 | 876,5 Mio. $ | 6,8 % | |
| 5 | 850,2 Mio. $ | 6,6 % | |
| 6 | 626,2 Mio. $ | 4,9 % | |
| 7 | 508 Mio. $ | 3,9 % | |
| 8 | 451,2 Mio. $ | 3,5 % | |
| 9 | 396,4 Mio. $ | 3,1 % | |
| 10 | 278,5 Mio. $ | 2,2 % |
In der Kombinierten Nomenklatur gelten für alle 10 Tarifpositionen unter Position 0405 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Position 0405 umfasst im türkischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 9 % und 180 % (Durchschnitt 133,8 %).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 0405 in 14 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 6,4 % und 10 %. Für 9 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 0405 umfasst im britischen Zolltarif 12 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 8 %. Für 8 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 0405 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 7 % und 7,5 %. Für 4 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 0405 umfasst im mexikanischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 20 % (Durchschnitt 15 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 0405 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 14,4 %.
Position 0405 umfasst im argentinischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 16 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 0405 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 0405 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif ist Position 0405 in 13 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 35 %. Für 5 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 0405 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 5 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 5 % und 15 % (Durchschnitt 11,6 %).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 0405 in 13 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) gelten für alle 10 Tarifpositionen unter Position 0405 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im norwegischen Zolltarif gelten für alle 3 Tarifpositionen unter Position 0405 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Position 0405 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 15 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 0405 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll liegt zwischen 5 % und 20 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 0405 belief sich 2024 auf 12,9 Mrd. $, ein Plus von 9,4 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Neuseeland (22,7 % des Gesamtwerts), gefolgt von den Niederlanden.
Frankreich importierte am meisten (1,5 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 1 Mrd. $ auf Rang 4 unter 140 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 876,5 Mio. $ (Rang 4).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
3. Im Sinne der Position 0405 gelten als:
a) Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten;
b) Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen:
a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr;
b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT;
c) sie geformt sind oder geformt werden können.
5. Zu Kapitel 4 gehören nicht:
a) nicht lebende Insekten, ungenießbar (Position 0511);
b) aus Molke hergestellte Erzeugnisse, die mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse, enthalten (Position 1702);
c) aus Milch hergestellte Erzeugnisse, bei denen ein oder auch mehrere natürliche Bestandteile der Milch (z.B. Milchfett) durch andere Stoffe (Pflanzenfett) ersetzt wurden (Position 1901 oder 2106); oder
d) Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine bezogen auf die Trockenmasse enthalten) (Position 3502) oder Globuline (Position 3504).
6. Im Sinne der Position 0410 umfasst der Begriff „Insekten“ genießbare, nicht lebende Insekten, ganz oder in Teilen, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake, sowie Mehl und Pulver von Insekten, genießbar. Er umfasst dagegen nicht genießbare nicht lebende Insekten, in anderer Weise zubereitet oder anders haltbar gemacht (in der Regel Abschnitt IV).
Unterpositions-Anmerkungen
1. Im Sinne der Unterposition 040410 sind unter „modifizierter Molke“ Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
2. Der Begriff „Butter“ im Sinne der Unterposition 040510 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 040590).
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette“?
„Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette“ fällt unter Position 0405 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 04 gehört (Abschnitt I). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Butter und andere Fettstoffe aus der Milch“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 0405 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 9 % bis 180 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Butter und andere Fettstoffe aus der Milch“ in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) werden Einfuhren unter 0405 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 6,4 % bis 10 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Butter und andere Fettstoffe aus der Milch“?
Neuseeland, mit 2,9 Mrd. $ im Jahr 2024 (22,7 % der weltweiten Exporte).