Position · Kapitel 04
0408: Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Position 0408 ist in 4 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 04 („Milch und Milcherzeugnisse“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 4
- 0408.11Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch: Eigelb, getrocknet
- 0408.19Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch: Eigelb, anderes
- 0408.91Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch: andere, getrocknet
- 0408.99Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch: andere, andere
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,3 Mio. $1,3 Mio. $+12,5 Mio. $+65,2 Mio. $+> 145,6 Mio. $
Exporte: 91
- Niederlande: 514,8 Mio. $
- Polen: 172,8 Mio. $
- Frankreich: 145,6 Mio. $
- Italien: 127,5 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 125 Mio. $
- Spanien: 107,3 Mio. $
- Deutschland: 105,8 Mio. $
- Belgien: 76,2 Mio. $
- Dänemark: 65,2 Mio. $
- Indien: 51,6 Mio. $
- China: 47,2 Mio. $
- Lettland: 43,5 Mio. $
- Portugal: 35,7 Mio. $
- Ukraine: 35,3 Mio. $
- Österreich: 24,2 Mio. $
- Argentinien: 22,9 Mio. $
- Brasilien: 20,3 Mio. $
- Litauen: 19,5 Mio. $
- Schweden: 16,6 Mio. $
- Thailand: 15,5 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 14,2 Mio. $
- Tschechien: 12,5 Mio. $
- Bulgarien: 10,2 Mio. $
- Kanada: 9,2 Mio. $
- Malaysia: 6,6 Mio. $
- Griechenland: 6,1 Mio. $
- Ungarn: 5,8 Mio. $
- Rumänien: 5,4 Mio. $
- Luxemburg: 5,3 Mio. $
- Vietnam: 4,7 Mio. $
- Finnland: 4,4 Mio. $
- Pakistan: 4,1 Mio. $
- Japan: 4 Mio. $
- Peru: 2,7 Mio. $
- Guatemala: 2,4 Mio. $
- Neuseeland: 2,3 Mio. $
- Türkei: 2,2 Mio. $
- Marokko: 2,1 Mio. $
- Australien: 2 Mio. $
- Irland: 2 Mio. $
- Taiwan: 2 Mio. $
- Kroatien: 2 Mio. $
- Slowenien: 1,4 Mio. $
- Russland: 1,3 Mio. $
- Ägypten: 1,3 Mio. $
- Panama: 1,2 Mio. $
- Costa Rica: 1,1 Mio. $
- Slowakei: 996.700 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 971.600 $
- Estland: 951.000 $
- Nicaragua: 925.900 $
- Schweiz: 784.200 $
- Kasachstan: 660.200 $
- Serbien: 561.800 $
- Angola: 361.000 $
- Südkorea: 292.000 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 245.400 $
- El Salvador: 203.900 $
- Uganda: 149.200 $
- Indonesien: 120.000 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 478.700 $478.700 $+4,3 Mio. $+21,1 Mio. $+> 91,9 Mio. $
Importe: 188
- Deutschland: 294,6 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 195,9 Mio. $
- Frankreich: 118,8 Mio. $
- Italien: 111,6 Mio. $
- Belgien: 106,3 Mio. $
- Spanien: 91,9 Mio. $
- Japan: 82,8 Mio. $
- Dänemark: 67,3 Mio. $
- Polen: 63 Mio. $
- Niederlande: 62,4 Mio. $
- Portugal: 48,8 Mio. $
- Schweden: 47,8 Mio. $
- Tschechien: 44,8 Mio. $
- Österreich: 41 Mio. $
- Irland: 37,5 Mio. $
- Schweiz: 36,8 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 24,6 Mio. $
- Mexiko: 24,1 Mio. $
- Rumänien: 21,1 Mio. $
- Australien: 21 Mio. $
- Südkorea: 19,8 Mio. $
- Slowakei: 18,7 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 17,6 Mio. $
- Griechenland: 12,9 Mio. $
- Philippinen: 12,7 Mio. $
- Indonesien: 12,2 Mio. $
- Saudi-Arabien: 11,7 Mio. $
- Serbien: 11,3 Mio. $
- Lettland: 11 Mio. $
- Kanada: 10,4 Mio. $
- Singapur: 10 Mio. $
- Ungarn: 9,6 Mio. $
- Vietnam: 9,3 Mio. $
- Litauen: 9,1 Mio. $
- Chile: 8,8 Mio. $
- Neuseeland: 8,4 Mio. $
- Estland: 8,3 Mio. $
- Thailand: 7,8 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 7,5 Mio. $
- Südafrika: 7,3 Mio. $
- Kroatien: 6 Mio. $
- Bulgarien: 5,9 Mio. $
- Guatemala: 5,8 Mio. $
- Senegal: 5,8 Mio. $
- Slowenien: 4,6 Mio. $
- Panama: 4,6 Mio. $
- Luxemburg: 4,3 Mio. $
- Malaysia: 4,2 Mio. $
- Katar: 4,1 Mio. $
- Kolumbien: 3,9 Mio. $
- Oman: 3,7 Mio. $
- Trinidad und Tobago: 3,6 Mio. $
- Nordmazedonien: 3,6 Mio. $
- Ecuador: 3,6 Mio. $
- Costa Rica: 3,4 Mio. $
- Uruguay: 3,3 Mio. $
- Russland: 3,2 Mio. $
- Nigeria: 3 Mio. $
- Zypern: 2,9 Mio. $
- Finnland: 2,9 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 514,8 Mio. $ | 27,1 % | |
| 2 | 172,8 Mio. $ | 9,1 % | |
| 3 | 145,6 Mio. $ | 7,7 % | |
| 4 | 127,5 Mio. $ | 6,7 % | |
| 5 | 125 Mio. $ | 6,6 % | |
| 6 | 107,3 Mio. $ | 5,7 % | |
| 7 | 105,8 Mio. $ | 5,6 % | |
| 8 | 76,2 Mio. $ | 4 % | |
| 9 | 65,2 Mio. $ | 3,4 % | |
| 10 | 51,6 Mio. $ | 2,7 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 294,6 Mio. $ | 15,5 % | |
| 2 | 195,9 Mio. $ | 10,3 % | |
| 3 | 118,8 Mio. $ | 6,3 % | |
| 4 | 111,6 Mio. $ | 5,9 % | |
| 5 | 106,3 Mio. $ | 5,6 % | |
| 6 | 91,9 Mio. $ | 4,8 % | |
| 7 | 82,8 Mio. $ | 4,4 % | |
| 8 | 67,3 Mio. $ | 3,5 % | |
| 9 | 63 Mio. $ | 3,3 % | |
| 10 | 62,4 Mio. $ | 3,3 % |
Position 0408 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 9 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %. Für 5 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im türkischen Zolltarif ist Position 0408 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 53,1 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) gelten für alle 4 Tarifpositionen unter Position 0408 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im britischen Zolltarif ist Position 0408 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %. Für 5 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 0408 umfasst im kanadischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 8,5 %. Für 7 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 0408 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 20 %. Bei 5 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 0408 umfasst im brasilianischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz beträgt 9 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 0408 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 9 %.
Position 0408 umfasst im peruanischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 0408 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 0408 umfasst im japanischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 18,8 % und 21,3 % (Durchschnitt 20,1 %). Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 0408 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 20 % und 30 %.
Position 0408 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 6 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) gelten für alle 8 Tarifpositionen unter Position 0408 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im norwegischen Zolltarif gelten für alle 4 Tarifpositionen unter Position 0408 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 0408 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 5 %.
Position 0408 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 4 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 0408 im Wert von 1,9 Mrd. $ exportiert (−4,1 % gegenüber dem Vorjahr).
Die Niederlande lagen mit 514,8 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor Polen.
Die höchsten Einfuhren (294,6 Mio. $) entfielen auf Deutschland.
Unter 91 Exportländern belegte Deutschland mit 105,8 Mio. $ Rang 7.
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:
a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
2. Für die Zwecke der Unterpositionen 040811 und 040819 gilt Folgendes:
Der Begriff „anders haltbar gemacht“ gilt auch für Eigelb, dem begrenzte Mengen an Salz (im Allgemeinen eine Menge von bis zu etwa 12 GHT) oder geringe Mengen an Chemikalien zum Zweck der Haltbarmachung zugefügt wurden, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
i) die Waren behalten den Charakter von Eigelb der Unterpositionen 040811 und 040819;
ii) Salz oder Chemikalien dürfen nur in einer Menge verwendet werden, die zum Zweck der Haltbarmachung erforderlich ist.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 040410 und 040490 gilt Folgendes:
Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden.
Zu Unterposition 040410 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird.
Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition.
Zu Unterposition 040490 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (weniger als 0,100 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder weniger als 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 040490.
Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der Anlage II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/150 der Kommission nachzuweisen.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in…“?
„Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“ fällt unter Position 0408 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 04 gehört (Abschnitt I). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 0408 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 0408 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 53,1 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb…“?
Die Niederlande, mit 514,8 Mio. $ im Jahr 2024 (27,1 % der weltweiten Exporte).