Position · Kapitel 15
1515: Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Position 1515 ist in 8 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 15 („Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer…“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 8
- 1515.11Leinöl und seine Fraktionen: rohes Öl
- 1515.19Leinöl und seine Fraktionen: andere
- 1515.21Maisöl und seine Fraktionen: rohes Öl
- 1515.29Maisöl und seine Fraktionen: andere
- 1515.30Rizinusöl und seine Fraktionen
- 1515.50Sesamöl und seine Fraktionen
- 1515.60mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen
- 1515.90Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle: andereAndere pflanzliche Fette und Öle
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 986.200 $986.200 $+17 Mio. $+102 Mio. $+> 235 Mio. $
Exporte: 182
- Indien: 1 Mrd. $
- Mexiko: 573 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 500 Mio. $
- Spanien: 345 Mio. $
- Italien: 247 Mio. $
- Niederlande: 235 Mio. $
- Belgien: 235 Mio. $
- Frankreich: 212 Mio. $
- China: 200 Mio. $
- Deutschland: 178 Mio. $
- Ghana: 161 Mio. $
- Dänemark: 144 Mio. $
- Türkei: 125 Mio. $
- Malaysia: 117 Mio. $
- Bangladesch: 116 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 111 Mio. $
- Indonesien: 104 Mio. $
- Brasilien: 102 Mio. $
- Japan: 101 Mio. $
- Kenia: 94 Mio. $
- Kanada: 89 Mio. $
- Portugal: 84 Mio. $
- Thailand: 82 Mio. $
- Argentinien: 61 Mio. $
- Australien: 42 Mio. $
- Schweden: 41 Mio. $
- Saudi-Arabien: 41 Mio. $
- Österreich: 38 Mio. $
- Israel: 37 Mio. $
- Singapur: 36 Mio. $
- Burkina Faso: 35 Mio. $
- Taiwan: 34 Mio. $
- Marokko: 33 Mio. $
- Vietnam: 32 Mio. $
- Ungarn: 30 Mio. $
- Südkorea: 27 Mio. $
- Russland: 27 Mio. $
- Estland: 24 Mio. $
- Ägypten: 23 Mio. $
- Polen: 21 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 20 Mio. $
- Südafrika: 18 Mio. $
- Belarus: 17 Mio. $
- Bulgarien: 15 Mio. $
- Peru: 14 Mio. $
- Tansania: 14 Mio. $
- Nigeria: 14 Mio. $
- Neuseeland: 14 Mio. $
- Panama: 14 Mio. $
- Tunesien: 13 Mio. $
- Irland: 12 Mio. $
- Litauen: 10 Mio. $
- Tschechien: 9 Mio. $
- Ukraine: 8 Mio. $
- Uganda: 7 Mio. $
- Chile: 7 Mio. $
- Slowenien: 7 Mio. $
- Kroatien: 6 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 6 Mio. $
- Benin: 5 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 2 Mio. $2 Mio. $+13 Mio. $+73 Mio. $+> 216 Mio. $
Importe: 219
- Vereinigte Staaten: 1 Mrd. $
- China: 628 Mio. $
- Niederlande: 365 Mio. $
- Frankreich: 338 Mio. $
- Deutschland: 286 Mio. $
- Kanada: 219 Mio. $
- Spanien: 216 Mio. $
- Italien: 213 Mio. $
- Malaysia: 165 Mio. $
- Indien: 156 Mio. $
- Japan: 151 Mio. $
- Südkorea: 135 Mio. $
- Schweden: 125 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 114 Mio. $
- Norwegen: 101 Mio. $
- Belgien: 100 Mio. $
- Saudi-Arabien: 95 Mio. $
- Kuwait: 91 Mio. $
- Mexiko: 81 Mio. $
- Singapur: 81 Mio. $
- Australien: 74 Mio. $
- Libyen: 73 Mio. $
- Polen: 71 Mio. $
- Portugal: 64 Mio. $
- Schweiz: 61 Mio. $
- Russland: 60 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 55 Mio. $
- Österreich: 55 Mio. $
- Taiwan: 50 Mio. $
- Tunesien: 49 Mio. $
- Irland: 45 Mio. $
- Thailand: 45 Mio. $
- Ägypten: 38 Mio. $
- Türkei: 35 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 31 Mio. $
- Tansania: 30 Mio. $
- Brasilien: 28 Mio. $
- Indonesien: 27 Mio. $
- Lettland: 27 Mio. $
- Aserbaidschan: 27 Mio. $
- Griechenland: 23 Mio. $
- Jemen: 23 Mio. $
- Neuseeland: 22 Mio. $
- Chile: 22 Mio. $
- Kenia: 22 Mio. $
- Uruguay: 21 Mio. $
- Gambia: 21 Mio. $
- Israel: 21 Mio. $
- Katar: 19 Mio. $
- Dänemark: 17 Mio. $
- Jordanien: 16 Mio. $
- Vietnam: 14 Mio. $
- Tschechien: 14 Mio. $
- Kongo-Kinshasa: 13 Mio. $
- Slowakei: 13 Mio. $
- Philippinen: 12 Mio. $
- Südafrika: 12 Mio. $
- Georgien: 11 Mio. $
- Rumänien: 10 Mio. $
- Dschibuti: 10 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1 Mrd. $ | 20,1 % | |
| 2 | 573 Mio. $ | 9,1 % | |
| 3 | 500 Mio. $ | 7,9 % | |
| 4 | 345 Mio. $ | 5,5 % | |
| 5 | 247 Mio. $ | 3,9 % | |
| 6 | 235 Mio. $ | 3,7 % | |
| 7 | 235 Mio. $ | 3,7 % | |
| 8 | 212 Mio. $ | 3,4 % | |
| 9 | 200 Mio. $ | 3,2 % | |
| 10 | 178 Mio. $ | 2,8 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1 Mrd. $ | 17,5 % | |
| 2 | 628 Mio. $ | 9,9 % | |
| 3 | 365 Mio. $ | 5,8 % | |
| 4 | 338 Mio. $ | 5,3 % | |
| 5 | 286 Mio. $ | 4,5 % | |
| 6 | 219 Mio. $ | 3,5 % | |
| 7 | 216 Mio. $ | 3,4 % | |
| 8 | 213 Mio. $ | 3,4 % | |
| 9 | 165 Mio. $ | 2,6 % | |
| 10 | 156 Mio. $ | 2,5 % |
Position 1515 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 30 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 12,8 % (Durchschnitt 6,3 %). Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %.
Im türkischen Zolltarif ist Position 1515 in 34 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 31,2 %. Bei 6 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 1515 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 10 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 3,4 % (Durchschnitt 2,2 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im britischen Zolltarif ist Position 1515 in 34 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 12 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 1515 umfasst im kanadischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 11 % (Durchschnitt 4 %). Bei 5 davon beträgt der Satz 0 %.
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 1515 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 20 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 1515 umfasst im brasilianischen Zolltarif 12 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz beträgt 9 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 1515 in 32 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 9 %.
Position 1515 umfasst im peruanischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) liegt zwischen 0 % und 6 % (Durchschnitt 2 %). Bei 6 davon beträgt der Satz 0 %.
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 1515 in 11 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 1515 umfasst im japanischen Zolltarif 19 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 0 % und 4,5 % (Durchschnitt 1,4 %). Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %. Für 13 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 1515 in 11 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 0 % und 15 %. Bei 5 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 1515 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 8 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist Position 1515 in 34 Tarifpositionen unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei). Bei 12 davon beträgt der Satz 0 %. Für 22 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 1515 umfasst im norwegischen Zolltarif 23 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz liegt zwischen 0 % und 14,4 % (Durchschnitt 6,4 %). Bei 7 davon beträgt der Satz 0 %. Für 10 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 1515 in 30 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 1515 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 10 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll liegt zwischen 10 % und 20 % (Durchschnitt 13 %).
2024 wurden weltweit Waren der Position 1515 im Wert von 6 Mrd. $ exportiert (+5 % gegenüber dem Vorjahr).
Indien lag mit 1 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Mexiko.
Die höchsten Einfuhren (1 Mrd. $) entfielen auf die USA.
Unter 182 Exportländern belegte Deutschland mit 178 Mio. $ Rang 10.
Deutschland importierte Waren im Wert von 286 Mio. $ (Rang 5).
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 150710, 150810, 15101000, 151110, 151211, 151221, 151311, 151321, 151411, 151491, 151511, 151521, 15155011, 15155019, 15159021, 15159029, 15159040 bis 15159059 und 15180031 gilt Folgendes:
a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als
Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen;
Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind.
b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet.
c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
2.
A. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören nur Öle, die ausschließlich durch Verarbeitung von Oliven gewonnen wurden und die in Bezug auf den Gehalt an Fettsäuren und Sterinen die Merkmale gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommissionaufweisen. Ihr Vorhandensein kann mit den in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 der Kommission genannten Verfahren Nr. 6 (COI/T.20/Doc. Nr. 33 (Bestimmung des Gehalts an Fettsäuremethylestern durch Gaschromatografie)) und Nr. 8 (COI/T.20/Doc. Nr. 26 (Bestimmung von Zusammensetzung und Gehalt an Sterolen, Triterpen-Dialkoholen und aliphatischen Alkoholen durch Kapillargaschromatographie)) bestimmt werden.
Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Olivenöle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Das Vorhandensein von wiederverestertem Olivenöl wird mit dem in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 genannten Verfahren Nr. 3 (COI/T.20/Doc. Nr. 23 (Bestimmung des prozentualen Gehalts an 2-Glycerinmonopalmitat)) nachgewiesen.
B. Zu den Unterpositionen 15092000, 15093000 und 15094000 gehören nur die unter den nachstehenden Nummern 1, 2 und 3 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen wurden und die keine andere Behandlung erfahren haben als Waschen, Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren. Mit Lösemitteln, mit chemischen oder biochemischen Hilfsmitteln oder durch Wiederveresterungsverfahren gewonnene Olivenöle sowie alle Mischungen mit Ölen anderer Art sind von diesen Unterpositionen ausgeschlossen.
1. Als „natives Olivenöl extra“ im Sinne der Unterposition 15092000 gilt Olivenöl, das die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 1 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweist.
2. Zur Unterposition 15093000 gehören native Olivenöle, die die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 2 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweisen.
3. Als „andere native Olivenöle“ im Sinne der Unterposition 15094000 gelten Olivenöle, die die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 3 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweisen.
C. Zur Unterposition 15099000 gehören Olivenöle, die durch das Behandeln von Olivenölen der Unterpositionen 15092000, 15093000 und 15094000 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl extra oder nativem Olivenöl, und die die Merkmale von Olivenölen der Kategorien 4 und 5 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweisen.
D. Als „rohes Oliventresteröl“ im Sinne der Unterposition 15101000 gilt Olivenöl, das die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 6 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweist.
E. Als Öle der Unterposition 15109000 gelten Öle, die durch das Behandeln von Ölen der Unterposition 15101000 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl extra oder nativem Olivenöl, sowie Öle, die nicht die Merkmale der in den Abschnitten B, C und D dieser Zusätzlichen Anmerkung genannten Öle aufweisen.
Die Öle dieser Unterposition müssen die Merkmale der Olivenöle der Kategorien 7 und 8 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 aufweisen.
3. Nicht zu den Unterpositionen 15220031 und 15220039 gehören:
a) Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öl enthalten, dessen Iodzahl, bestimmt nach dem Verfahren ISO 3961, kleiner als 70 oder größer als 100 ist;
b) Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öle mit einer Iodzahl zwischen 70 und 100 enthalten, bei dem jedoch die mit dem in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 genannten Verfahren Nr. 8 (COI/T.20/Doc. Nr. 26 (Bestimmung von Zusammensetzung und Gehalt an Sterolen, Triterpen-Dialkoholen und aliphatischen Alkoholen durch Kapillargaschromatographie)) bestimmte Fläche des Peaks, der der Retentionszeit des apparenten Beta-Sitosterins entspricht, kleiner ist als 93,0 % der Gesamtfläche der Sterinpeaks.
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.
5. Zu diesem Kapitel gehören nicht Lebensmittelzubereitungen aus Erzeugnissen des Kapitels 15, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind. Der wesentliche Charakter eines Nahrungsergänzungsmittels wird nicht nur durch seine Inhaltsstoffe bestimmt, sondern auch durch seine besondere Form der Darreichung, die auf seine Funktion als Nahrungsergänzungsmittel hinweist, da sie die Dosierung, die Art und Weise seiner Aufnahme und den Ort, an dem es wirken soll, bestimmt. Diese Lebensmittelzubereitungen sind in Position 2106 einzureihen, sofern sie anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle“?
„Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“ fällt unter Position 1515 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 15 gehört (Abschnitt III). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 1515 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 12,8 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 1515 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 31,2 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und…“?
Indien, mit 1 Mrd. $ im Jahr 2024 (20,1 % der weltweiten Exporte).