Position · Kapitel 38
3813: Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben
Position 3813 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 3813.00 in Kapitel 38 („Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 111.700 $111.700 $+963.900 $+14 Mio. $+> 33,1 Mio. $
Exporte: 104
- Vereinigte Staaten: 73,1 Mio. $
- China: 41,1 Mio. $
- Italien: 33,1 Mio. $
- Belgien: 32,6 Mio. $
- Frankreich: 32,3 Mio. $
- Deutschland: 29,6 Mio. $
- Spanien: 26,7 Mio. $
- Schweden: 18,7 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 18,1 Mio. $
- Indien: 14 Mio. $
- Niederlande: 8 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 3,8 Mio. $
- Südafrika: 3 Mio. $
- Polen: 2,9 Mio. $
- Türkei: 2,9 Mio. $
- Mexiko: 2,6 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 2,4 Mio. $
- Litauen: 2,3 Mio. $
- Japan: 2,2 Mio. $
- Russland: 2 Mio. $
- Australien: 1,5 Mio. $
- Saudi-Arabien: 1,5 Mio. $
- Singapur: 1,2 Mio. $
- Südkorea: 1,2 Mio. $
- Bulgarien: 963.900 $
- Slowenien: 917.400 $
- Luxemburg: 870.300 $
- Tschechien: 831.000 $
- Dänemark: 827.400 $
- Kanada: 783.900 $
- Österreich: 725.400 $
- Thailand: 602.800 $
- Griechenland: 516.400 $
- Malaysia: 477.600 $
- Norwegen: 307.900 $
- Ukraine: 222.100 $
- Argentinien: 216.700 $
- Kasachstan: 206.000 $
- Portugal: 190.600 $
- Philippinen: 187.900 $
- Finnland: 161.500 $
- Brasilien: 146.500 $
- Irland: 139.600 $
- Panama: 132.500 $
- Chile: 130.100 $
- Trinidad und Tobago: 122.000 $
- Lettland: 118.000 $
- Vietnam: 116.300 $
- Peru: 111.700 $
- Katar: 110.400 $
- Slowakei: 99.100 $
- Taiwan: 93.600 $
- Indonesien: 77.300 $
- Kroatien: 57.100 $
- Schweiz: 55.900 $
- Ungarn: 51.800 $
- Guatemala: 37.400 $
- Rumänien: 33.900 $
- Kolumbien: 33.100 $
- Israel: 27.900 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 299.300 $299.300 $+1,9 Mio. $+5,4 Mio. $+> 14,2 Mio. $
Importe: 196
- Kanada: 20,5 Mio. $
- Polen: 19,6 Mio. $
- Frankreich: 19,1 Mio. $
- Deutschland: 16,9 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 16,5 Mio. $
- Italien: 14,2 Mio. $
- Saudi-Arabien: 13,7 Mio. $
- China: 13,3 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 12,2 Mio. $
- Niederlande: 11,7 Mio. $
- Belgien: 10,4 Mio. $
- Ägypten: 9,4 Mio. $
- Mexiko: 9,3 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 9,2 Mio. $
- Australien: 7,7 Mio. $
- Spanien: 7,7 Mio. $
- Indonesien: 7,5 Mio. $
- Indien: 6,9 Mio. $
- Südkorea: 6,6 Mio. $
- Malaysia: 5,4 Mio. $
- Thailand: 5,3 Mio. $
- Singapur: 5,1 Mio. $
- Norwegen: 4,8 Mio. $
- Griechenland: 4,7 Mio. $
- Türkei: 4,4 Mio. $
- Kasachstan: 3,6 Mio. $
- Israel: 3,6 Mio. $
- Japan: 3,4 Mio. $
- Taiwan: 3,1 Mio. $
- Österreich: 3 Mio. $
- Nigeria: 2,8 Mio. $
- Schweden: 2,8 Mio. $
- Schweiz: 2,8 Mio. $
- Tschechien: 2,7 Mio. $
- Rumänien: 2,6 Mio. $
- Vietnam: 2,6 Mio. $
- Südafrika: 2,6 Mio. $
- Chile: 2,5 Mio. $
- Senegal: 2,4 Mio. $
- Irak: 2,4 Mio. $
- Venezuela: 2,4 Mio. $
- Philippinen: 2,4 Mio. $
- Katar: 2,2 Mio. $
- Kolumbien: 2,2 Mio. $
- Kuwait: 2,1 Mio. $
- Finnland: 2 Mio. $
- Kroatien: 2 Mio. $
- Kuba: 1,9 Mio. $
- Panama: 1,9 Mio. $
- Bahrain: 1,8 Mio. $
- Ungarn: 1,7 Mio. $
- Peru: 1,6 Mio. $
- Portugal: 1,4 Mio. $
- Brasilien: 1,2 Mio. $
- Irland: 1,2 Mio. $
- Paraguay: 1,1 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 1,1 Mio. $
- Angola: 1 Mio. $
- Marokko: 988.600 $
- Zypern: 986.300 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 73,1 Mio. $ | 19,9 % | |
| 2 | 41,1 Mio. $ | 11,2 % | |
| 3 | 33,1 Mio. $ | 9 % | |
| 4 | 32,6 Mio. $ | 8,9 % | |
| 5 | 32,3 Mio. $ | 8,8 % | |
| 6 | 29,6 Mio. $ | 8 % | |
| 7 | 26,7 Mio. $ | 7,3 % | |
| 8 | 18,7 Mio. $ | 5,1 % | |
| 9 | 18,1 Mio. $ | 4,9 % | |
| 10 | 14 Mio. $ | 3,8 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 20,5 Mio. $ | 5,6 % | |
| 2 | 19,6 Mio. $ | 5,3 % | |
| 3 | 19,1 Mio. $ | 5,2 % | |
| 4 | 16,9 Mio. $ | 4,6 % | |
| 5 | 16,5 Mio. $ | 4,5 % | |
| 6 | 14,2 Mio. $ | 3,9 % | |
| 7 | 13,7 Mio. $ | 3,7 % | |
| 8 | 13,3 Mio. $ | 3,6 % | |
| 9 | 12,2 Mio. $ | 3,3 % | |
| 10 | 11,7 Mio. $ | 3,2 % |
Position 3813 ist in der Kombinierten Nomenklatur nicht weiter unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %.
Position 3813 umfasst im türkischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 6,5 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 3813 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 3,7 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3813 umfasst im britischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im kanadischen Zolltarif ist Position 3813 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im mexikanischen Zolltarif bildet Position 3813 eine einzige Tarifposition; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 5 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 3813 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 12,6 %.
Position 3813 umfasst im argentinischen Zolltarif 18 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 12,6 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 3813 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) liegt zwischen 0 % und 6 %. Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3813 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 12 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3813 ist im japanischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 3,9 %.
Position 3813 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 2 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 5 %.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 3813 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) bildet Position 3813 eine einzige Tarifposition; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 3813 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3813 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 6 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 3813 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 10 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 3813 belief sich 2024 auf 367,7 Mio. $, ein Minus von 2,8 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus den USA (19,9 % des Gesamtwerts), gefolgt von China.
Kanada importierte am meisten (20,5 Mio. $).
Deutschland lag mit Exporten von 29,6 Mio. $ auf Rang 6 unter 104 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 16,9 Mio. $ (Rang 4).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht:
a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten:
1) künstlicher Grafit (Position 3801);
2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art;
3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813);
4) zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2;
5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse;
b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106);
c) Waren der Position 2404;
d) Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620);
f) ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder Metallgewebe bestehen (Abschnitt XIV oder XV).
2.
A) Im Sinne der Position 3822 gelten als „zertifizierte Referenzmaterialien“ solche Referenzmaterialien, die mit einem Zertifikat versehen sind, das die Angaben zu den zertifizierten Beschaffenheitsmerkmalen, zu den angewendeten Methoden, mit denen die entsprechenden Werte bestimmt wurden, und Genauigkeitsangaben für jeden Wert enthält, und die zur Analyse, zur Kalibrierung oder als Referenz geeignet sind.
B) Mit Ausnahme der Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29 hat die Einreihung von zertifizierten Referenzmaterialien in die Position 3822 Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur.
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören:
a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr;
b) Fuselöle; Dippelöl;
c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf;
d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und
e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht:
a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden;
b) Industrieabfälle;
c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder
d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
5. Im Sinne der Position 3825 gelten als „Klärschlamm“ die Schlämme, wie sie in städtischen Kläranlagen anfallen und auch vorbehandelte Abfälle, Grabenabfälle und nicht stabilisierte Schlämme. Stabilisierte Schlämme, die als Düngemittel verwendet werden, sind ausgeschlossen (Kapitel 31).
6. Im Sinne der Position 3825 gelten als „andere Abfälle“:
a) klinische Abfälle, wie kontaminierte Abfälle aus der medizinischen Forschung, von Analysen, von Behandlungen oder von anderen medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder veterinärmedizinischen Eingriffen, die häufig pathogene und pharmazeutische Substanzen enthalten und einer speziellen Entsorgung zuzuführen sind (z. B. gebrauchtes Verbandsmaterial, gebrauchte Handschuhe und gebrauchte Spritzen);
b) Abfälle von organischen Lösemitteln;
c) Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten; und
d) andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien.
Als „andere Abfälle“ gelten jedoch nicht Abfälle, die überwiegend Erdöl oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten (Position 2710).
7. Als „Biodiesel“ im Sinne der Position 3826 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte“?
„Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben“ fällt unter Position 3813 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 38 gehört (Abschnitt VI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 3813 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 6,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 3813 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 6,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte“?
Die USA, mit 73,1 Mio. $ im Jahr 2024 (19,9 % der weltweiten Exporte).