Position · Kapitel 42
4203: Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
5 Unterpositionen bilden Position 4203 in Kapitel 42 („Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse…“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 5
- 4203.10Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder: KleidungBekleidung aus Leder
- 4203.21Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen: Spezialsporthandschuhe
- 4203.29Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen: andereLederhandschuhe (nicht Sport)
- 4203.30Gürtel, Koppel und SchulterriemenGürtel aus Leder
- 4203.40Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder: anderes Bekleidungszubehör
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 88.200 $88.200 $+4,2 Mio. $+49,9 Mio. $+> 323,6 Mio. $
Exporte: 207
- Italien: 1,3 Mrd. $
- China: 1,1 Mrd. $
- Indien: 852,3 Mio. $
- Pakistan: 681,4 Mio. $
- Frankreich: 649 Mio. $
- Spanien: 335,2 Mio. $
- Deutschland: 323,6 Mio. $
- Vietnam: 242,8 Mio. $
- Indonesien: 177,6 Mio. $
- Türkei: 163 Mio. $
- Niederlande: 134,1 Mio. $
- Polen: 116,5 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 97 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 82,3 Mio. $
- Philippinen: 79,2 Mio. $
- Kambodscha: 79,1 Mio. $
- Rumänien: 75,4 Mio. $
- Thailand: 71,2 Mio. $
- Schweiz: 61,8 Mio. $
- Mexiko: 51,9 Mio. $
- Schweden: 49,9 Mio. $
- Taiwan: 46,4 Mio. $
- Bangladesch: 41 Mio. $
- Österreich: 38,1 Mio. $
- Belgien: 35,2 Mio. $
- Guatemala: 34,7 Mio. $
- Tschechien: 28,4 Mio. $
- Tunesien: 26,3 Mio. $
- Südkorea: 24,4 Mio. $
- Dänemark: 24,3 Mio. $
- Singapur: 22,8 Mio. $
- Sri Lanka: 20,1 Mio. $
- Portugal: 19,4 Mio. $
- Marokko: 18,9 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 18,7 Mio. $
- Japan: 14,7 Mio. $
- Kanada: 13,4 Mio. $
- Slowakei: 9,5 Mio. $
- Ungarn: 9,4 Mio. $
- Ukraine: 9,4 Mio. $
- Australien: 7,6 Mio. $
- Griechenland: 7,4 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 7,1 Mio. $
- Südafrika: 6,8 Mio. $
- Lettland: 6,6 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 5,9 Mio. $
- Armenien: 5,5 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 4,9 Mio. $
- Republik Moldau: 4,8 Mio. $
- Estland: 4,8 Mio. $
- Myanmar: 4,2 Mio. $
- Serbien: 4,2 Mio. $
- Kolumbien: 4,1 Mio. $
- Finnland: 4 Mio. $
- Albanien: 4 Mio. $
- Malaysia: 3,7 Mio. $
- Bulgarien: 3,7 Mio. $
- Litauen: 3,7 Mio. $
- Irland: 3,5 Mio. $
- Kroatien: 3,4 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,4 Mio. $1,4 Mio. $+11 Mio. $+71,6 Mio. $+> 238,9 Mio. $
Importe: 222
- Vereinigte Staaten: 1,4 Mrd. $
- Deutschland: 625,8 Mio. $
- Frankreich: 508,4 Mio. $
- Italien: 345,8 Mio. $
- Japan: 294,6 Mio. $
- China: 287,7 Mio. $
- Polen: 238,9 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 236,6 Mio. $
- Niederlande: 235 Mio. $
- Spanien: 231,2 Mio. $
- Südkorea: 223 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 197,2 Mio. $
- Kanada: 190,2 Mio. $
- Schweiz: 150,8 Mio. $
- Österreich: 149,9 Mio. $
- Russland: 130,5 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 96,2 Mio. $
- Australien: 94,8 Mio. $
- Singapur: 93,6 Mio. $
- Schweden: 92,4 Mio. $
- Tschechien: 74,6 Mio. $
- Belgien: 73,2 Mio. $
- Portugal: 71,6 Mio. $
- Dänemark: 66,4 Mio. $
- Mexiko: 63,7 Mio. $
- Taiwan: 58,2 Mio. $
- Norwegen: 52 Mio. $
- Malaysia: 48,2 Mio. $
- Türkei: 42,3 Mio. $
- Chile: 38,7 Mio. $
- Griechenland: 35,1 Mio. $
- Rumänien: 34,7 Mio. $
- Thailand: 33,6 Mio. $
- Finnland: 31,2 Mio. $
- Slowakei: 28,8 Mio. $
- Indonesien: 27,8 Mio. $
- Kasachstan: 23,2 Mio. $
- Saudi-Arabien: 22,9 Mio. $
- Brasilien: 21,8 Mio. $
- Ungarn: 20,5 Mio. $
- Südafrika: 20,1 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 19,7 Mio. $
- Irland: 19,1 Mio. $
- Vietnam: 19 Mio. $
- Indien: 16,6 Mio. $
- Guatemala: 16,1 Mio. $
- Kroatien: 16,1 Mio. $
- Katar: 16 Mio. $
- Ukraine: 14,7 Mio. $
- Lettland: 14,6 Mio. $
- Israel: 13,6 Mio. $
- Bulgarien: 13,1 Mio. $
- Peru: 12,8 Mio. $
- Litauen: 11,8 Mio. $
- Kolumbien: 11,5 Mio. $
- Philippinen: 11 Mio. $
- Neuseeland: 10,7 Mio. $
- Slowenien: 10,3 Mio. $
- Kuwait: 10 Mio. $
- Estland: 9,1 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,3 Mrd. $ | 17,5 % | |
| 2 | 1,1 Mrd. $ | 14,6 % | |
| 3 | 852,3 Mio. $ | 11,7 % | |
| 4 | 681,4 Mio. $ | 9,4 % | |
| 5 | 649 Mio. $ | 8,9 % | |
| 6 | 335,2 Mio. $ | 4,6 % | |
| 7 | 323,6 Mio. $ | 4,5 % | |
| 8 | 242,8 Mio. $ | 3,3 % | |
| 9 | 177,6 Mio. $ | 2,4 % | |
| 10 | 163 Mio. $ | 2,2 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,4 Mrd. $ | 19,7 % | |
| 2 | 625,8 Mio. $ | 8,6 % | |
| 3 | 508,4 Mio. $ | 7 % | |
| 4 | 345,8 Mio. $ | 4,8 % | |
| 5 | 294,6 Mio. $ | 4,1 % | |
| 6 | 287,7 Mio. $ | 4 % | |
| 7 | 238,9 Mio. $ | 3,3 % | |
| 8 | 236,6 Mio. $ | 3,3 % | |
| 9 | 235 Mio. $ | 3,2 % | |
| 10 | 231,2 Mio. $ | 3,2 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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CELEX 32026R1395 · Quelle: eur-lex.europa.eu
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 4203 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 4 % und 9 %.
Position 4203 umfasst im türkischen Zolltarif 15 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 4 % und 9 % (Durchschnitt 5,8 %).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 4203 in 19 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 14 %. Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 4203 umfasst im britischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 4 % und 8 % (Durchschnitt 5,3 %).
Im kanadischen Zolltarif ist Position 4203 in 14 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 15,5 %. Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 4203 umfasst im mexikanischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 25 % (Durchschnitt 17,8 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 4203 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 18 %.
Position 4203 umfasst im argentinischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 20 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 4203 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Position 4203 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 18 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 10 % (Durchschnitt 5,6 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 4203 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 10 % und 16 %.
Position 4203 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 8 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 6,6 % und 10 % (Durchschnitt 7,9 %).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 4203 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 4203 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 5 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 4203 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 4203 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 20 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 4203 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 4203 belief sich 2024 auf 7,3 Mrd. $, ein Plus von 0,3 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Italien (17,5 % des Gesamtwerts), gefolgt von China.
Die USA importierten am meisten (1,4 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 323,6 Mio. $ auf Rang 7 unter 207 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 625,8 Mio. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.
2. Zu Kapitel 42 gehören nicht:
a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006);
b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304);
c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608;
d) Waren des Kapitels 64;
e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f) Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Position 6602;
g) Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck (Position 7117);
h) Zubehör und Ausstattung für Sattlerwaren (z. B. Gebisse, Steigbügel, Schnallen), gesondert gestellt (im Allgemeinen Abschnitt XV);
ij) Saiten für Musikinstrumente, Felle für Trommeln und für ähnliche Instrumente sowie andere Teile von Musikinstrumenten (Position 9209);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Knöpfe, Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile von Knöpfen und Druckknöpfen, Knopfrohlinge, der Position 9606.
3.
A) In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht:
a) Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923);
b) Waren aus Flechtstoffen (Position 4602).
B) Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
4. Im Sinne der Position 4203 gelten als „Kleidung und Bekleidungszubehör“ insbesondere Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe (einschließlich solche für Sport- und Schutzzwecke), Schürzen und andere Schutzkleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulterriemen, Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder“?
„Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder“ fällt unter Position 4203 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 42 gehört (Abschnitt VIII). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 4203 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 4 % bis 9 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 4203 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 4 % bis 9 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder…“?
Italien, mit 1,3 Mrd. $ im Jahr 2024 (17,5 % der weltweiten Exporte).