Kapitel
Kapitel 64: Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
Kapitel 64 des Harmonisierten Systems umfasst 6 Positionen und gehört zu Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke…“).
Zollsätze im Vergleich
Positionen 6
- 6401Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist
- 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
- 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
- 6404Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
- 6405Andere Schuhe
- 6406Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 2,1 Mio. $2,1 Mio. $+113 Mio. $+785,5 Mio. $+> 3,5 Mrd. $
Exporte: 225
- China: 52,2 Mrd. $
- Vietnam: 32,8 Mrd. $
- Italien: 12,7 Mrd. $
- Deutschland: 9,2 Mrd. $
- Indonesien: 9,2 Mrd. $
- Frankreich: 4 Mrd. $
- Spanien: 3,5 Mrd. $
- Indien: 3,4 Mrd. $
- Niederlande: 3,3 Mrd. $
- Polen: 3,1 Mrd. $
- Kambodscha: 2,7 Mrd. $
- Belgien: 2,5 Mrd. $
- Portugal: 2,2 Mrd. $
- Bangladesch: 1,7 Mrd. $
- Rumänien: 1,3 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 1,2 Mrd. $
- Türkei: 1,2 Mrd. $
- Brasilien: 1,1 Mrd. $
- Tschechien: 998 Mio. $
- Slowakei: 968,1 Mio. $
- Österreich: 855,7 Mio. $
- Mexiko: 820,2 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 785,5 Mio. $
- Tunesien: 762,2 Mio. $
- Schweiz: 749,1 Mio. $
- Myanmar: 740,8 Mio. $
- Thailand: 674,2 Mio. $
- Marokko: 574,3 Mio. $
- Albanien: 571,2 Mio. $
- Ungarn: 564,8 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 478,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 475,3 Mio. $
- Dänemark: 418,7 Mio. $
- Schweden: 374 Mio. $
- Singapur: 368,2 Mio. $
- Kroatien: 363,5 Mio. $
- Südkorea: 330,9 Mio. $
- Serbien: 322,8 Mio. $
- Philippinen: 254,5 Mio. $
- Pakistan: 252,1 Mio. $
- Taiwan: 243,7 Mio. $
- Slowenien: 226,1 Mio. $
- Dominikanische Republik: 206,2 Mio. $
- Luxemburg: 200 Mio. $
- Laos: 184,3 Mio. $
- Kirgisistan: 177,2 Mio. $
- Südafrika: 166,3 Mio. $
- Griechenland: 160,5 Mio. $
- Kanada: 160,1 Mio. $
- Bulgarien: 152,2 Mio. $
- Ukraine: 141,8 Mio. $
- Malaysia: 139,9 Mio. $
- Finnland: 126,9 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 122,7 Mio. $
- Japan: 121,9 Mio. $
- Australien: 113 Mio. $
- Lettland: 107,9 Mio. $
- Russland: 91,9 Mio. $
- Litauen: 89 Mio. $
- Chile: 88,3 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 64,1 Mio. $64,1 Mio. $+372,5 Mio. $+1,7 Mrd. $+> 5,5 Mrd. $
Importe: 223
- Vereinigte Staaten: 27,6 Mrd. $
- Deutschland: 14,4 Mrd. $
- Frankreich: 9,4 Mrd. $
- Italien: 7,7 Mrd. $
- Polen: 6,6 Mrd. $
- China: 5,6 Mrd. $
- Spanien: 5,5 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 5,3 Mrd. $
- Niederlande: 5,2 Mrd. $
- Japan: 4,8 Mrd. $
- Russland: 3,9 Mrd. $
- Südkorea: 3,6 Mrd. $
- Vietnam: 2,6 Mrd. $
- Österreich: 2,6 Mrd. $
- Belgien: 2,6 Mrd. $
- Schweiz: 2,6 Mrd. $
- Kanada: 2,5 Mrd. $
- Mexiko: 2,2 Mrd. $
- Tschechien: 2,1 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 2,1 Mrd. $
- Australien: 2 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 2 Mrd. $
- Türkei: 1,7 Mrd. $
- Slowakei: 1,6 Mrd. $
- Rumänien: 1,4 Mrd. $
- Schweden: 1,2 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 1,2 Mrd. $
- Dänemark: 1,2 Mrd. $
- Indonesien: 1,1 Mrd. $
- Thailand: 1,1 Mrd. $
- Chile: 1,1 Mrd. $
- Portugal: 1 Mrd. $
- Südafrika: 988,3 Mio. $
- Malaysia: 954,9 Mio. $
- Kasachstan: 953,4 Mio. $
- Kirgisistan: 938,6 Mio. $
- Taiwan: 935,5 Mio. $
- Griechenland: 931,5 Mio. $
- Singapur: 924,5 Mio. $
- Irland: 815,8 Mio. $
- Ungarn: 812,3 Mio. $
- Norwegen: 783 Mio. $
- Indien: 766,7 Mio. $
- Israel: 694,4 Mio. $
- Argentinien: 685,4 Mio. $
- Peru: 674,2 Mio. $
- Philippinen: 670,1 Mio. $
- Kroatien: 592,3 Mio. $
- Panama: 570,4 Mio. $
- Brasilien: 519,6 Mio. $
- Kolumbien: 507,4 Mio. $
- Irak: 484,1 Mio. $
- Ukraine: 479,3 Mio. $
- Slowenien: 409,7 Mio. $
- Finnland: 397,8 Mio. $
- Marokko: 372,5 Mio. $
- Ghana: 360,1 Mio. $
- Bulgarien: 356,3 Mio. $
- Algerien: 340,7 Mio. $
- Kambodscha: 339,9 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 52,2 Mrd. $ | 31,8 % | |
| 2 | 32,8 Mrd. $ | 20 % | |
| 3 | 12,7 Mrd. $ | 7,8 % | |
| 4 | 9,2 Mrd. $ | 5,6 % | |
| 5 | 9,2 Mrd. $ | 5,6 % | |
| 6 | 4 Mrd. $ | 2,4 % | |
| 7 | 3,5 Mrd. $ | 2,1 % | |
| 8 | 3,4 Mrd. $ | 2,1 % | |
| 9 | 3,3 Mrd. $ | 2 % | |
| 10 | 3,1 Mrd. $ | 1,9 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 27,6 Mrd. $ | 16,8 % | |
| 2 | 14,4 Mrd. $ | 8,8 % | |
| 3 | 9,4 Mrd. $ | 5,8 % | |
| 4 | 7,7 Mrd. $ | 4,7 % | |
| 5 | 6,6 Mrd. $ | 4 % | |
| 6 | 5,6 Mrd. $ | 3,4 % | |
| 7 | 5,5 Mrd. $ | 3,3 % | |
| 8 | 5,3 Mrd. $ | 3,2 % | |
| 9 | 5,2 Mrd. $ | 3,2 % | |
| 10 | 4,8 Mrd. $ | 2,9 % |
Kapitel 64 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 78 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 3 % und 17 % (Durchschnitt 9,9 %).
Im türkischen Zolltarif ist Kapitel 64 in 92 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 3 % und 17 %.
Kapitel 64 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 147 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 48 % (Durchschnitt 13,5 %). Bei 19 davon beträgt der Satz 0 %. Für 16 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
2024 wurden weltweit Waren des Kapitels 64 im Wert von 164 Mrd. $ exportiert (−0,4 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 52,2 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Vietnam.
Die höchsten Einfuhren (27,6 Mrd. $) entfielen auf die USA.
Anmerkungen zum Kapitel
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 64 gehören nicht:
a) Einwegartikel zum Bedecken der Füße oder Schuhe, aus leichtem oder wenig widerstandsfähigem Material (z. B. Papier, Kunststofffolie), ohne angebrachte Sohlen (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit);
b) Fußbekleidung aus Spinnstoffen, ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle (Abschnitt XI);
c) gebrauchte Schuhe der Position 6309;
d) Waren aus Asbest (Position 6812);
e) orthopädische Schuhe, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, Teile davon (Position 9021);
f) Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben, und Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen; Schienbeinschützer und ähnliche Sportschutzausrüstungen (Kapitel 95).
2. Als „Teile“ im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.
3. Im Sinne des Kapitels 64 gelten als:
a) „Kautschuk“ und „Kunststoff“ auch Gewebe und andere Spinnstofferzeugnisse, welche auf der Außenseite mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Kautschuk- oder Kunststoffschicht versehen sind; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die durch diese Behandlungen zur Erlangung dieser Außenschicht hervorgerufen sind, außer Betracht;
b) „Leder“ Erzeugnisse der Positionen 4107 und 4112 bis 4114.
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als:
a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen;
b) Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.
Unterpositions-Anmerkung
1. Als „Sportschuhe“ im Sinne der Unterpositionen 640212, 640219, 640312, 640319 und 640411 gelten nur:
a) Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind;
b) Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile“ alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer unter Beibehaltung der ursprünglichen Verschlusssysteme das Laufen zu ermöglichen.
Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.
2. Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon“?
„Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon“ bildet Kapitel 64 des Harmonisierten Systems, in Abschnitt XII. Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummern um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 64 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 3 % bis 17 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 64 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 3 % bis 17 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon“?
China, mit 52,2 Mrd. $ im Jahr 2024 (31,8 % der weltweiten Exporte).