Position · Kapitel 67
6701: Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)
Position 6701 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 6701.00 in Kapitel 67 („Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 31.800 $31.800 $+244.500 $+2,2 Mio. $+> 5,5 Mio. $
Exporte: 97
- China: 41,2 Mio. $
- Südafrika: 24,9 Mio. $
- Italien: 5,5 Mio. $
- Polen: 4 Mio. $
- Taiwan: 3,4 Mio. $
- Vietnam: 3,2 Mio. $
- Deutschland: 2,7 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 2,6 Mio. $
- Frankreich: 2,2 Mio. $
- Spanien: 2,1 Mio. $
- Portugal: 1,6 Mio. $
- Bulgarien: 1,1 Mio. $
- Niederlande: 961.400 $
- Laos: 601.000 $
- Mexiko: 570.200 $
- Vereinigtes Königreich: 420.600 $
- Rumänien: 362.100 $
- Indien: 287.200 $
- Südkorea: 278.600 $
- Japan: 270.600 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 260.100 $
- Ungarn: 244.500 $
- Belgien: 238.800 $
- Tschechien: 234.900 $
- Singapur: 231.700 $
- Kanada: 222.500 $
- Dänemark: 221.400 $
- Iran: 175.200 $
- Indonesien: 163.500 $
- Kambodscha: 156.800 $
- Uganda: 153.600 $
- Türkei: 141.800 $
- Litauen: 119.400 $
- Slowakei: 105.600 $
- Schweden: 98.900 $
- Venezuela: 92.800 $
- Island: 82.700 $
- Tansania: 68.000 $
- Österreich: 67.300 $
- Slowenien: 55.300 $
- Russland: 52.500 $
- Pakistan: 44.400 $
- Schweiz: 39.100 $
- Ecuador: 31.800 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 30.000 $
- Estland: 29.800 $
- Äthiopien: 27.800 $
- Thailand: 24.500 $
- El Salvador: 19.900 $
- Finnland: 16.200 $
- Australien: 14.200 $
- Saudi-Arabien: 13.300 $
- Neuseeland: 13.200 $
- Libanon: 11.100 $
- Kuwait: 9800 $
- Kamerun: 9500 $
- Argentinien: 8900 $
- Griechenland: 7900 $
- Armenien: 5400 $
- Kroatien: 5400 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 43.100 $43.100 $+281.300 $+1,6 Mio. $+> 4,2 Mio. $
Importe: 155
- China: 21,8 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 15,6 Mio. $
- Deutschland: 5,8 Mio. $
- Indonesien: 4,3 Mio. $
- Niederlande: 4,2 Mio. $
- Italien: 3,6 Mio. $
- Frankreich: 3,4 Mio. $
- Vietnam: 3,1 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 2,9 Mio. $
- Japan: 2,7 Mio. $
- Spanien: 2,7 Mio. $
- Polen: 2,5 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 2,1 Mio. $
- Türkei: 2 Mio. $
- Saudi-Arabien: 1,6 Mio. $
- Marokko: 1,6 Mio. $
- Kanada: 1,5 Mio. $
- Norwegen: 1,4 Mio. $
- Australien: 1,4 Mio. $
- Mexiko: 1,2 Mio. $
- Israel: 1 Mio. $
- Bulgarien: 1 Mio. $
- Südkorea: 894.400 $
- Österreich: 845.300 $
- Schweden: 839.600 $
- Schweiz: 814.000 $
- Tschechien: 805.600 $
- Dänemark: 770.900 $
- Belgien: 746.800 $
- Rumänien: 546.200 $
- Taiwan: 506.900 $
- Libanon: 493.100 $
- Myanmar: 472.000 $
- Ungarn: 462.700 $
- Nigeria: 430.600 $
- Brasilien: 397.000 $
- Kambodscha: 298.700 $
- Russland: 281.300 $
- Irland: 267.600 $
- Kenia: 247.100 $
- Venezuela: 219.900 $
- Slowakei: 214.400 $
- Finnland: 212.200 $
- Chile: 209.400 $
- Litauen: 192.500 $
- Ukraine: 174.300 $
- Slowenien: 159.800 $
- Portugal: 148.400 $
- Kolumbien: 136.700 $
- Griechenland: 124.100 $
- Bangladesch: 123.100 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 121.000 $
- Kroatien: 111.200 $
- Neuseeland: 108.300 $
- Kuba: 105.300 $
- Ecuador: 95.800 $
- Armenien: 93.600 $
- Estland: 88.300 $
- Paraguay: 88.000 $
- Nordmazedonien: 76.700 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 41,2 Mio. $ | 40,4 % | |
| 2 | 24,9 Mio. $ | 24,4 % | |
| 3 | 5,5 Mio. $ | 5,4 % | |
| 4 | 4 Mio. $ | 3,9 % | |
| 5 | 3,4 Mio. $ | 3,4 % | |
| 6 | 3,2 Mio. $ | 3,1 % | |
| 7 | 2,7 Mio. $ | 2,6 % | |
| 8 | 2,6 Mio. $ | 2,6 % | |
| 9 | 2,2 Mio. $ | 2,2 % | |
| 10 | 2,1 Mio. $ | 2,1 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 21,8 Mio. $ | 21,3 % | |
| 2 | 15,6 Mio. $ | 15,3 % | |
| 3 | 5,8 Mio. $ | 5,7 % | |
| 4 | 4,3 Mio. $ | 4,2 % | |
| 5 | 4,2 Mio. $ | 4,1 % | |
| 6 | 3,6 Mio. $ | 3,6 % | |
| 7 | 3,4 Mio. $ | 3,3 % | |
| 8 | 3,1 Mio. $ | 3,1 % | |
| 9 | 2,9 Mio. $ | 2,9 % | |
| 10 | 2,7 Mio. $ | 2,7 % |
In der Kombinierten Nomenklatur bildet Position 6701 eine einzige Tarifposition; der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Im türkischen Zolltarif ist Position 6701 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 2,7 %.
Position 6701 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 2 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz beträgt 4,7 %.
Position 6701 umfasst im kanadischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 4,5 %.
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 6701 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 15 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im brasilianischen Zolltarif bildet Position 6701 eine einzige Tarifposition; der TEC-Zollsatz beträgt 14,4 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 6701 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 16 %.
Im peruanischen Zolltarif bildet Position 6701 eine einzige Tarifposition; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 6701 ist im neuseeländischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %.
Im japanischen Zolltarif bildet Position 6701 eine einzige Tarifposition; der angewandte Zollsatz beträgt 3,9 %.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 6701 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 0 % (zollfrei).
Position 6701 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 4 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 6701 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) nicht weiter unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif bildet Position 6701 eine einzige Tarifposition; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 6701 ist im nordmazedonischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 15 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS bildet Position 6701 eine einzige Tarifposition; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 6701 im Wert von 102 Mio. $ exportiert (−23 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 41,2 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor Südafrika.
Die höchsten Einfuhren (21,8 Mio. $) entfielen auf China.
Unter 97 Exportländern belegte Deutschland mit 2,7 Mio. $ Rang 7.
Deutschland importierte Waren im Wert von 5,8 Mio. $ (Rang 3).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 67 gehören nicht:
a) Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren (Position 5911);
b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI);
c) Schuhe (Kapitel 64);
d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65);
e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95);
f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96).
2. Zu Position 6701 gehören nicht:
a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404;
b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind;
c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702.
3. Zu Position 6702 gehören nicht:
a) Waren aus Glas (Kapitel 70);
b) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk oder künstliche Früchte, aus keramischen Stoffen, Stein, Metall, Holz oder anderen Stoffen, die durch Gießen, Schmieden, Behauen, Stanzen oder in anderer Weise in einem Stück hergestellt sind oder die aus mehreren Teilen bestehen, die anders als durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen…“?
„Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)“ fällt unter Position 6701 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 67 gehört (Abschnitt XII). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 6701 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 2,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 6701 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 2,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn…“?
China, mit 41,2 Mio. $ im Jahr 2024 (40,4 % der weltweiten Exporte).