Position · Kapitel 70
7003: Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
Position 7003 ist in 4 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 70 („Glas und Glaswaren“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 4
- 7003.12in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
- 7003.19Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder: andereGegossenes oder gewalztes Glas, Platten ohne Draht
- 7003.20Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
- 7003.30Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder: Profile
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 296.900 $296.900 $+3,3 Mio. $+19 Mio. $+> 224,6 Mio. $
Exporte: 103
- Südkorea: 480,5 Mio. $
- China: 470,4 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 224,6 Mio. $
- Japan: 191,5 Mio. $
- Deutschland: 111,8 Mio. $
- Frankreich: 106,2 Mio. $
- Taiwan: 52,6 Mio. $
- Slowakei: 37,4 Mio. $
- Thailand: 30,5 Mio. $
- Katar: 19 Mio. $
- Polen: 17,2 Mio. $
- Ägypten: 16,8 Mio. $
- Spanien: 15,3 Mio. $
- Tschechien: 11,7 Mio. $
- Mexiko: 11,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 10,8 Mio. $
- Saudi-Arabien: 8,6 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 6,6 Mio. $
- Malaysia: 5,3 Mio. $
- Italien: 5,1 Mio. $
- Bulgarien: 4,7 Mio. $
- Iran: 4,2 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 4,1 Mio. $
- Niederlande: 4 Mio. $
- Griechenland: 3,3 Mio. $
- Indien: 3,2 Mio. $
- Argentinien: 2,8 Mio. $
- Belgien: 2,8 Mio. $
- Portugal: 2,7 Mio. $
- Indonesien: 2,4 Mio. $
- Türkei: 2,1 Mio. $
- Kanada: 2,1 Mio. $
- Russland: 2 Mio. $
- Österreich: 2 Mio. $
- Kolumbien: 1,7 Mio. $
- Estland: 1,5 Mio. $
- Luxemburg: 1,3 Mio. $
- Litauen: 1,2 Mio. $
- Rumänien: 1,2 Mio. $
- Irland: 929.100 $
- Schweiz: 832.000 $
- Tansania: 785.700 $
- Ungarn: 714.200 $
- Philippinen: 698.000 $
- Usbekistan: 516.100 $
- Dänemark: 439.700 $
- Südafrika: 428.900 $
- Guatemala: 418.200 $
- Schweden: 411.200 $
- Serbien: 296.900 $
- Singapur: 290.600 $
- Slowenien: 245.600 $
- Norwegen: 239.900 $
- Costa Rica: 236.100 $
- Vietnam: 225.000 $
- Pakistan: 211.100 $
- Algerien: 164.300 $
- Gibraltar: 160.200 $
- Ukraine: 126.000 $
- Ecuador: 124.400 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 396.800 $396.800 $+2,2 Mio. $+9,2 Mio. $+> 34,2 Mio. $
Importe: 195
- China: 714,7 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 446,7 Mio. $
- Thailand: 136,8 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 122,2 Mio. $
- Taiwan: 71,5 Mio. $
- Österreich: 34,2 Mio. $
- Saudi-Arabien: 30,5 Mio. $
- Mexiko: 22,7 Mio. $
- Südkorea: 17,9 Mio. $
- Deutschland: 17,5 Mio. $
- Italien: 12,8 Mio. $
- Spanien: 12,6 Mio. $
- Indien: 11,9 Mio. $
- Türkei: 11,2 Mio. $
- Frankreich: 11,2 Mio. $
- Brasilien: 10,9 Mio. $
- Malaysia: 10,4 Mio. $
- Japan: 10,1 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 9,7 Mio. $
- Kanada: 9,2 Mio. $
- Marokko: 7,8 Mio. $
- Niederlande: 7 Mio. $
- Rumänien: 5,7 Mio. $
- Singapur: 5,3 Mio. $
- Dominikanische Republik: 5,1 Mio. $
- Tschechien: 4,9 Mio. $
- Schweiz: 4,7 Mio. $
- Peru: 4,7 Mio. $
- Israel: 4,6 Mio. $
- Griechenland: 4,4 Mio. $
- Australien: 4,4 Mio. $
- Bulgarien: 4,2 Mio. $
- Polen: 4,2 Mio. $
- Vietnam: 4 Mio. $
- Belgien: 4 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 3,8 Mio. $
- Portugal: 3,6 Mio. $
- Guatemala: 3,2 Mio. $
- Nordkorea: 2,9 Mio. $
- Indonesien: 2,9 Mio. $
- Algerien: 2,7 Mio. $
- Ecuador: 2,6 Mio. $
- Irland: 2,4 Mio. $
- Ungarn: 2,3 Mio. $
- Kolumbien: 2,3 Mio. $
- Jemen: 2,2 Mio. $
- Albanien: 2,2 Mio. $
- Bangladesch: 2,2 Mio. $
- Philippinen: 2,2 Mio. $
- Libanon: 2,1 Mio. $
- Schweden: 2 Mio. $
- Bolivien: 1,7 Mio. $
- Südafrika: 1,7 Mio. $
- Russland: 1,5 Mio. $
- Lettland: 1,5 Mio. $
- Kuwait: 1,5 Mio. $
- Chile: 1,4 Mio. $
- Côte d’Ivoire: 1,4 Mio. $
- Myanmar: 1,3 Mio. $
- Armenien: 1,3 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 480,5 Mio. $ | 25,4 % | |
| 2 | 470,4 Mio. $ | 24,9 % | |
| 3 | 224,6 Mio. $ | 11,9 % | |
| 4 | 191,5 Mio. $ | 10,1 % | |
| 5 | 111,8 Mio. $ | 5,9 % | |
| 6 | 106,2 Mio. $ | 5,6 % | |
| 7 | 52,6 Mio. $ | 2,8 % | |
| 8 | 37,4 Mio. $ | 2 % | |
| 9 | 30,5 Mio. $ | 1,6 % | |
| 10 | 19 Mio. $ | 1 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 714,7 Mio. $ | 37,8 % | |
| 2 | 446,7 Mio. $ | 23,6 % | |
| 3 | 136,8 Mio. $ | 7,2 % | |
| 4 | 122,2 Mio. $ | 6,5 % | |
| 5 | 71,5 Mio. $ | 3,8 % | |
| 6 | 34,2 Mio. $ | 1,8 % | |
| 7 | 30,5 Mio. $ | 1,6 % | |
| 8 | 22,7 Mio. $ | 1,2 % | |
| 9 | 17,9 Mio. $ | 0,9 % | |
| 10 | 17,5 Mio. $ | 0,9 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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CELEX 32026R1846 · Quelle: eur-lex.europa.eu
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CELEX 32026R1848 · Quelle: eur-lex.europa.eu
Position 7003 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 7 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 3 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im türkischen Zolltarif ist Position 7003 in 13 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 3 %. Für 8 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 7003 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 4 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 1,1 % und 6,3 % (Durchschnitt 2,5 %).
Im britischen Zolltarif ist Position 7003 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 7003 umfasst im kanadischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 7003 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 15 % und 35 %.
Position 7003 umfasst im brasilianischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz beträgt 9 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 7003 in 19 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 9 %.
Position 7003 umfasst im peruanischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 7003 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 7003 umfasst im japanischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 7003 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 1 % und 10 %.
Position 7003 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 4 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist Position 7003 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Position 7003 umfasst im norwegischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 7003 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 3 % und 5 %.
Position 7003 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 4 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 7003 im Wert von 1,9 Mrd. $ exportiert (−41,8 % gegenüber dem Vorjahr).
Südkorea lag mit 480,5 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor China.
Die höchsten Einfuhren (714,7 Mio. $) entfielen auf China.
Unter 103 Exportländern belegte Deutschland mit 111,8 Mio. $ Rang 5.
Deutschland importierte Waren im Wert von 17,5 Mio. $ (Rang 10).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht:
a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken);
b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547;
d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88;
e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88;
f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtemesser und andere Waren des Kapitels 90;
g) Leuchten und Beleuchtungskörper, Leuchtschilder, Reklameleuchten, Namensschilder und ähnliche Waren, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, der Position 9405;
h) Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Weihnachtsartikel und andere Waren des Kapitels 95, ausgenommen Augen ohne Mechanismus für Puppen oder für andere Waren des Kapitels 95;
ij) Knöpfe, Parfümzerstäuber, Vakuumisolierflaschen und andere Waren des Kapitels 96.
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005
a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt;
b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss;
c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.
3. Waren der Position 7006 bleiben in dieser Position, auch wenn sie den Charakter von Fertigwaren haben.
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten:
a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr;
b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT.
Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen“?
„Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet“ fällt unter Position 7003 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 70 gehört (Abschnitt XIII). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 7003 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 3 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 7003 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 3 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten…“?
Südkorea, mit 480,5 Mio. $ im Jahr 2024 (25,4 % der weltweiten Exporte).