Kapitel
Kapitel 95: Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör
Kapitel 95 des Harmonisierten Systems umfasst 6 Positionen und gehört zu Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Zollsätze im Vergleich
Positionen 6
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9504Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen), Vergnügungsmaschinen, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben
- 9505Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel
- 9506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- 9507Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte
- 9508Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen; Schaustellerattraktionen, einschließlich Schießbuden; Wanderbühnen
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 791.000 $791.000 $+52,5 Mio. $+704,3 Mio. $+> 3,1 Mrd. $
Exporte: 225
- China: 87,9 Mrd. $
- Vietnam: 6,3 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 4,8 Mrd. $
- Deutschland: 4,5 Mrd. $
- Tschechien: 3,9 Mrd. $
- Japan: 3,6 Mrd. $
- Niederlande: 3,1 Mrd. $
- Taiwan: 2,5 Mrd. $
- Mexiko: 2,3 Mrd. $
- Polen: 2,2 Mrd. $
- Italien: 2 Mrd. $
- Frankreich: 2 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 1,9 Mrd. $
- Ungarn: 1,7 Mrd. $
- Spanien: 1,7 Mrd. $
- Thailand: 1,3 Mrd. $
- Österreich: 1,2 Mrd. $
- Indonesien: 1,1 Mrd. $
- Belgien: 950,1 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 922,2 Mio. $
- Malaysia: 910,9 Mio. $
- Dänemark: 816,4 Mio. $
- Kanada: 704,3 Mio. $
- Indien: 646 Mio. $
- Slowakei: 586,2 Mio. $
- Südkorea: 568,9 Mio. $
- Schweden: 462,6 Mio. $
- Pakistan: 462,1 Mio. $
- Australien: 459,7 Mio. $
- Bulgarien: 457,4 Mio. $
- Kambodscha: 449,1 Mio. $
- Singapur: 430,8 Mio. $
- Griechenland: 383 Mio. $
- Slowenien: 357,3 Mio. $
- Rumänien: 298,7 Mio. $
- Türkei: 277,5 Mio. $
- Irland: 239,4 Mio. $
- Philippinen: 235,6 Mio. $
- Schweiz: 225,9 Mio. $
- Portugal: 193 Mio. $
- Malta: 160,3 Mio. $
- Russland: 142 Mio. $
- Finnland: 141,9 Mio. $
- Estland: 137,1 Mio. $
- Bangladesch: 132,3 Mio. $
- Ukraine: 132,2 Mio. $
- Litauen: 111,9 Mio. $
- Sri Lanka: 102,3 Mio. $
- Tunesien: 95,7 Mio. $
- Lettland: 79,3 Mio. $
- Saudi-Arabien: 78,9 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 73,5 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 66,2 Mio. $
- Südafrika: 61,5 Mio. $
- Serbien: 56,2 Mio. $
- Kenia: 55,1 Mio. $
- Kroatien: 52,5 Mio. $
- Norwegen: 52,4 Mio. $
- Kasachstan: 49,4 Mio. $
- Costa Rica: 46,5 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 33,2 Mio. $33,2 Mio. $+267,2 Mio. $+1,4 Mrd. $+> 4,7 Mrd. $
Importe: 225
- Vereinigte Staaten: 42,6 Mrd. $
- Deutschland: 8,8 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 6,9 Mrd. $
- Japan: 6,6 Mrd. $
- Frankreich: 6,3 Mrd. $
- Kanada: 5 Mrd. $
- Niederlande: 4,7 Mrd. $
- Mexiko: 3,9 Mrd. $
- Polen: 3,7 Mrd. $
- Spanien: 3,4 Mrd. $
- Australien: 3,3 Mrd. $
- Italien: 2,7 Mrd. $
- Tschechien: 2,5 Mrd. $
- Südkorea: 2,4 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 2,2 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 1,9 Mrd. $
- Österreich: 1,9 Mrd. $
- Russland: 1,9 Mrd. $
- Belgien: 1,7 Mrd. $
- Vietnam: 1,7 Mrd. $
- China: 1,7 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 1,5 Mrd. $
- Schweiz: 1,4 Mrd. $
- Schweden: 1,2 Mrd. $
- Singapur: 1,2 Mrd. $
- Brasilien: 1,1 Mrd. $
- Kasachstan: 1 Mrd. $
- Malaysia: 942,1 Mio. $
- Dänemark: 933,7 Mio. $
- Rumänien: 874,3 Mio. $
- Irland: 869,2 Mio. $
- Taiwan: 868,7 Mio. $
- Kirgisistan: 784 Mio. $
- Ungarn: 771 Mio. $
- Philippinen: 751,5 Mio. $
- Indonesien: 727,9 Mio. $
- Thailand: 721,2 Mio. $
- Peru: 716,4 Mio. $
- Norwegen: 709,3 Mio. $
- Slowakei: 694,6 Mio. $
- Griechenland: 675,4 Mio. $
- Türkei: 668,6 Mio. $
- Portugal: 641,3 Mio. $
- Chile: 610,9 Mio. $
- Indien: 554 Mio. $
- Neuseeland: 507,1 Mio. $
- Israel: 490,1 Mio. $
- Finnland: 471 Mio. $
- Südafrika: 432,8 Mio. $
- Kolumbien: 378,7 Mio. $
- Bulgarien: 367,3 Mio. $
- Slowenien: 351,9 Mio. $
- Irak: 312,2 Mio. $
- Ukraine: 311,2 Mio. $
- Kroatien: 294 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 279,8 Mio. $
- Argentinien: 267,2 Mio. $
- Paraguay: 236 Mio. $
- Guatemala: 231,4 Mio. $
- Ägypten: 226,6 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 87,9 Mrd. $ | 59,6 % | |
| 2 | 6,3 Mrd. $ | 4,2 % | |
| 3 | 4,8 Mrd. $ | 3,2 % | |
| 4 | 4,5 Mrd. $ | 3,1 % | |
| 5 | 3,9 Mrd. $ | 2,6 % | |
| 6 | 3,6 Mrd. $ | 2,4 % | |
| 7 | 3,1 Mrd. $ | 2,1 % | |
| 8 | 2,5 Mrd. $ | 1,7 % | |
| 9 | 2,3 Mrd. $ | 1,6 % | |
| 10 | 2,2 Mrd. $ | 1,5 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 42,6 Mrd. $ | 28,9 % | |
| 2 | 8,8 Mrd. $ | 6 % | |
| 3 | 6,9 Mrd. $ | 4,7 % | |
| 4 | 6,6 Mrd. $ | 4,5 % | |
| 5 | 6,3 Mrd. $ | 4,2 % | |
| 6 | 5 Mrd. $ | 3,4 % | |
| 7 | 4,7 Mrd. $ | 3,2 % | |
| 8 | 3,9 Mrd. $ | 2,7 % | |
| 9 | 3,7 Mrd. $ | 2,5 % | |
| 10 | 3,4 Mrd. $ | 2,3 % |
Kapitel 95 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 71 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 4,7 % (Durchschnitt 2,1 %). Bei 22 davon beträgt der Satz 0 %.
Im türkischen Zolltarif ist Kapitel 95 in 76 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 100 %. Bei 13 davon beträgt der Satz 0 %.
Kapitel 95 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 85 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 9,2 % (Durchschnitt 1,9 %). Bei 50 davon beträgt der Satz 0 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
2024 wurden weltweit Waren des Kapitels 95 im Wert von 147,4 Mrd. $ exportiert (−5 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 87,9 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Vietnam.
Die höchsten Einfuhren (42,6 Mrd. $) entfielen auf die USA.
Anmerkungen zum Kapitel
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht:
a) Kerzen (Position 3406);
b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604;
c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI;
d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304;
e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots);
f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen, sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kapitels 63;
g) Sportschuhe (ausgenommen solche, an denen Schlittschuhe oder Rollschuhe fest angebracht sind) des Kapitels 64 und besondere Kopfbedeckungen zu Sportzwecken des Kapitels 65;
h) Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen oder dergleichen (Position 6602), Teile davon (Position 6603);
ij) Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes Spielzeug, der Position 7018;
k) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
l) Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren der Position 8306;
m) Flüssigkeitspumpen (Position 8413), Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (Position 8421), Elektromotoren (Position 8501), elektrische Transformatoren (Position 8504), Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung (Position 8523), Geräte für die Funkfernsteuerung (Position 8526) oder schnurlose Infrarot-Fernbedienungen (Position 8543);
n) Sportfahrzeuge (ausgenommen Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen) des Abschnitts XVII;
o) zweirädrige Kinderfahrräder (Position 8712);
p) unbemannte Luftfahrzeuge (Position 8806);
q) Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kapitel 89), und Fortbewegungsmittel dazu (Kapitel 44, wenn sie aus Holz sind);
r) Schutzbrillen für Sport und Freiluftspiele (Position 9004);
s) Lockpfeifen und Signalpfeifen (Position 9208);
t) Waffen und andere Waren des Kapitels 93;
u) elektrische Girlanden aller Art (Position 9405);
v) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620);
w) Saiten für Schläger, Zelte, Campingausrüstungen und Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Stoffen aller Art (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
x) Geschirr, Küchenartikel, Toilettenartikel, Teppiche und andere textile Fußbodenbeläge, Kleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche und ähnliche Erzeugnisse, die einen Gebrauchswert haben (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit).
2. Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
4. Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b) betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.
5. Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).
6. Im Sinne der Position 9508 bezeichnet
a) der Ausdruck „Vergnügungspark-Fahrgeschäft“ eine Vorrichtung oder eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, die eine oder mehrere Personen hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Unterhaltungszwecken durch einen festen oder begrenzten Parcours, auch einen Wasserlauf, oder innerhalb einer abgegrenzten Fläche trägt, befördert oder lenkt. Solche Fahrgeschäfte können in einem Vergnügungspark, Themenpark, Wasserpark oder Jahrmarkt kombiniert werden. Diese Vergnügungspark-Fahrgeschäfte umfassen keine Ausstattungen der üblicherweise in Wohnanlagen oder Spielplätzen errichteten Art;
b) der Ausdruck „Wasserparkattraktionen“ eine Vorrichtung, eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, welche durch einen abgegrenzten, Wasser enthaltenden Bereich ohne eigens dafür angelegten Wasserlauf gekennzeichnet ist. Zu den Wasserparkattraktionen gehören lediglich speziell für Wasserparks entworfene Ausstattungen; und
c) der Ausdruck „Schaustellerattraktionen“ Glücks-, Kraft- oder Geschicklichkeitsspiele, die in der Regel einer Bedien- oder Aufsichtsperson bedürfen und in festen Gebäuden oder eigenen Konzessionsständen aufgebaut sein können. Zu den Schaustellerattraktionen gehören keine Ausstattungen der Position 9504.
Diese Position umfasst keine Ausstattung, die an anderer Stelle in der Nomenklatur genauer erfasst ist.
Unterpositions-Anmerkung
1. Unterposition 950450 umfasst:
a) Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder
b) Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar.
Zu dieser Unterposition gehören nicht Videospielkonsolen oder -geräte, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden (Unterposition 950430).
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte“?
„Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör“ bildet Kapitel 95 des Harmonisierten Systems, in Abschnitt XX. Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummern um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 95 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 4,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 95 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 100 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und…“?
China, mit 87,9 Mrd. $ im Jahr 2024 (59,6 % der weltweiten Exporte).