Position · Kapitel 95
9503: Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
Position 9503 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 9503.00 in Kapitel 95 („Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 158.300 $158.300 $+15,9 Mio. $+255,6 Mio. $+> 890,4 Mio. $
Exporte: 221
- China: 40,7 Mrd. $
- Vietnam: 3,4 Mrd. $
- Tschechien: 2,8 Mrd. $
- Deutschland: 1,7 Mrd. $
- Mexiko: 1,6 Mrd. $
- Ungarn: 1,4 Mrd. $
- Indonesien: 890,4 Mio. $
- Polen: 882,7 Mio. $
- Niederlande: 820,5 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 750,9 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 706,6 Mio. $
- Frankreich: 688,2 Mio. $
- Dänemark: 561,6 Mio. $
- Italien: 458,2 Mio. $
- Spanien: 457,9 Mio. $
- Japan: 438,8 Mio. $
- Thailand: 391,7 Mio. $
- Belgien: 315,3 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 297,9 Mio. $
- Taiwan: 297,9 Mio. $
- Malaysia: 284,3 Mio. $
- Griechenland: 255,6 Mio. $
- Indien: 229,2 Mio. $
- Slowakei: 168,4 Mio. $
- Malta: 156,5 Mio. $
- Österreich: 148,7 Mio. $
- Rumänien: 135,1 Mio. $
- Türkei: 93,6 Mio. $
- Schweden: 93,6 Mio. $
- Bangladesch: 84,3 Mio. $
- Slowenien: 82,4 Mio. $
- Südkorea: 78,4 Mio. $
- Kanada: 72,3 Mio. $
- Philippinen: 70,3 Mio. $
- Tunesien: 68,1 Mio. $
- Portugal: 63,3 Mio. $
- Bulgarien: 56,5 Mio. $
- Kambodscha: 49,7 Mio. $
- Irland: 48,4 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 47 Mio. $
- Russland: 45,4 Mio. $
- Litauen: 44,1 Mio. $
- Estland: 37,7 Mio. $
- Kasachstan: 34,9 Mio. $
- Sri Lanka: 31,5 Mio. $
- Singapur: 28,6 Mio. $
- Chile: 27,9 Mio. $
- Lettland: 27,8 Mio. $
- Schweiz: 27,7 Mio. $
- Laos: 26,5 Mio. $
- Republik Moldau: 22,6 Mio. $
- Ukraine: 20,6 Mio. $
- Norwegen: 16,7 Mio. $
- Kolumbien: 16,7 Mio. $
- Finnland: 15,9 Mio. $
- Pakistan: 15,6 Mio. $
- Australien: 15,3 Mio. $
- Kroatien: 14,7 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 13,3 Mio. $
- Südafrika: 13,1 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 12,6 Mio. $12,6 Mio. $+110 Mio. $+633,1 Mio. $+> 1,8 Mrd. $
Importe: 223
- Vereinigte Staaten: 18,3 Mrd. $
- Deutschland: 4 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 2,9 Mrd. $
- Japan: 2,7 Mrd. $
- Frankreich: 2,3 Mrd. $
- Mexiko: 1,9 Mrd. $
- Kanada: 1,8 Mrd. $
- Polen: 1,7 Mrd. $
- Niederlande: 1,7 Mrd. $
- Tschechien: 1,6 Mrd. $
- Australien: 1,3 Mrd. $
- Spanien: 1,1 Mrd. $
- Russland: 1 Mrd. $
- Italien: 1 Mrd. $
- Belgien: 870,5 Mio. $
- Südkorea: 828,6 Mio. $
- Saudi-Arabien: 808,5 Mio. $
- Vietnam: 783,4 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 761,6 Mio. $
- Kasachstan: 742,1 Mio. $
- Österreich: 687,7 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 653,3 Mio. $
- Kirgisistan: 633,1 Mio. $
- Schweiz: 527,7 Mio. $
- Peru: 526,3 Mio. $
- China: 515,8 Mio. $
- Rumänien: 495,9 Mio. $
- Ungarn: 472,4 Mio. $
- Brasilien: 441,4 Mio. $
- Taiwan: 406 Mio. $
- Irland: 382,8 Mio. $
- Singapur: 376 Mio. $
- Dänemark: 374,1 Mio. $
- Slowakei: 361,6 Mio. $
- Thailand: 344,1 Mio. $
- Schweden: 306 Mio. $
- Türkei: 305,8 Mio. $
- Griechenland: 282,5 Mio. $
- Malaysia: 272,1 Mio. $
- Portugal: 271 Mio. $
- Indonesien: 261,9 Mio. $
- Chile: 236 Mio. $
- Israel: 228,8 Mio. $
- Norwegen: 221,8 Mio. $
- Irak: 217,5 Mio. $
- Philippinen: 214 Mio. $
- Neuseeland: 195,1 Mio. $
- Bulgarien: 187,1 Mio. $
- Ukraine: 177,2 Mio. $
- Slowenien: 173,8 Mio. $
- Ägypten: 150,5 Mio. $
- Kolumbien: 138,9 Mio. $
- Südafrika: 135,2 Mio. $
- Finnland: 128,7 Mio. $
- Kroatien: 110,8 Mio. $
- Guatemala: 110 Mio. $
- Argentinien: 99,5 Mio. $
- Indien: 93,7 Mio. $
- Litauen: 92 Mio. $
- Estland: 82 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 40,7 Mrd. $ | 65,1 % | |
| 2 | 3,4 Mrd. $ | 5,5 % | |
| 3 | 2,8 Mrd. $ | 4,4 % | |
| 4 | 1,7 Mrd. $ | 2,8 % | |
| 5 | 1,6 Mrd. $ | 2,5 % | |
| 6 | 1,4 Mrd. $ | 2,2 % | |
| 7 | 890,4 Mio. $ | 1,4 % | |
| 8 | 882,7 Mio. $ | 1,4 % | |
| 9 | 820,5 Mio. $ | 1,3 % | |
| 10 | 750,9 Mio. $ | 1,2 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 18,3 Mrd. $ | 29,2 % | |
| 2 | 4 Mrd. $ | 6,3 % | |
| 3 | 2,9 Mrd. $ | 4,6 % | |
| 4 | 2,7 Mrd. $ | 4,4 % | |
| 5 | 2,3 Mrd. $ | 3,7 % | |
| 6 | 1,9 Mrd. $ | 3,1 % | |
| 7 | 1,8 Mrd. $ | 2,8 % | |
| 8 | 1,7 Mrd. $ | 2,8 % | |
| 9 | 1,7 Mrd. $ | 2,7 % | |
| 10 | 1,6 Mrd. $ | 2,6 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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The Russia (Sanctions) (EU Exit) (Amendment) Regulations 2026
S.I. 2026/543 · Quelle: legislation.gov.uk
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 9503 in 19 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 4,7 %. Bei 11 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9503 umfasst im türkischen Zolltarif 22 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 100 % (Durchschnitt 88,9 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9503 ist im US-Zolltarif (HTSUS) nicht weiter unterteilt; der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9503 umfasst im britischen Zolltarif 28 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 4 % (Durchschnitt 1,6 %). Bei 17 davon beträgt der Satz 0 %.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 9503 in 30 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 8 %. Bei 28 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9503 umfasst im mexikanischen Zolltarif 38 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 30 % (Durchschnitt 24,5 %). Bei 7 davon beträgt der Satz 0 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 9503 in 15 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 18 % und 20 %.
Position 9503 umfasst im argentinischen Zolltarif 481 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 20 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 9503 in 13 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Position 9503 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 29 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 4,5 %). Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 9503 ist im japanischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9503 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 30 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 9503 in 11 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) bildet Position 9503 eine einzige Tarifposition; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 9503 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9503 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 19 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9503 ist im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS nicht weiter unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 9503 belief sich 2024 auf 62,4 Mrd. $, ein Plus von 4,1 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (65,1 % des Gesamtwerts), gefolgt von Vietnam.
Die USA importierten am meisten (18,3 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 1,7 Mrd. $ auf Rang 4 unter 221 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 4 Mrd. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht:
a) Kerzen (Position 3406);
b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604;
c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI;
d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304;
e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots);
f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen, sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kapitels 63;
g) Sportschuhe (ausgenommen solche, an denen Schlittschuhe oder Rollschuhe fest angebracht sind) des Kapitels 64 und besondere Kopfbedeckungen zu Sportzwecken des Kapitels 65;
h) Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen oder dergleichen (Position 6602), Teile davon (Position 6603);
ij) Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes Spielzeug, der Position 7018;
k) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
l) Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren der Position 8306;
m) Flüssigkeitspumpen (Position 8413), Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (Position 8421), Elektromotoren (Position 8501), elektrische Transformatoren (Position 8504), Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung (Position 8523), Geräte für die Funkfernsteuerung (Position 8526) oder schnurlose Infrarot-Fernbedienungen (Position 8543);
n) Sportfahrzeuge (ausgenommen Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen) des Abschnitts XVII;
o) zweirädrige Kinderfahrräder (Position 8712);
p) unbemannte Luftfahrzeuge (Position 8806);
q) Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kapitel 89), und Fortbewegungsmittel dazu (Kapitel 44, wenn sie aus Holz sind);
r) Schutzbrillen für Sport und Freiluftspiele (Position 9004);
s) Lockpfeifen und Signalpfeifen (Position 9208);
t) Waffen und andere Waren des Kapitels 93;
u) elektrische Girlanden aller Art (Position 9405);
v) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620);
w) Saiten für Schläger, Zelte, Campingausrüstungen und Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Stoffen aller Art (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
x) Geschirr, Küchenartikel, Toilettenartikel, Teppiche und andere textile Fußbodenbeläge, Kleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche und ähnliche Erzeugnisse, die einen Gebrauchswert haben (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit).
2. Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
4. Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b) betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.
5. Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).
6. Im Sinne der Position 9508 bezeichnet
a) der Ausdruck „Vergnügungspark-Fahrgeschäft“ eine Vorrichtung oder eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, die eine oder mehrere Personen hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Unterhaltungszwecken durch einen festen oder begrenzten Parcours, auch einen Wasserlauf, oder innerhalb einer abgegrenzten Fläche trägt, befördert oder lenkt. Solche Fahrgeschäfte können in einem Vergnügungspark, Themenpark, Wasserpark oder Jahrmarkt kombiniert werden. Diese Vergnügungspark-Fahrgeschäfte umfassen keine Ausstattungen der üblicherweise in Wohnanlagen oder Spielplätzen errichteten Art;
b) der Ausdruck „Wasserparkattraktionen“ eine Vorrichtung, eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, welche durch einen abgegrenzten, Wasser enthaltenden Bereich ohne eigens dafür angelegten Wasserlauf gekennzeichnet ist. Zu den Wasserparkattraktionen gehören lediglich speziell für Wasserparks entworfene Ausstattungen; und
c) der Ausdruck „Schaustellerattraktionen“ Glücks-, Kraft- oder Geschicklichkeitsspiele, die in der Regel einer Bedien- oder Aufsichtsperson bedürfen und in festen Gebäuden oder eigenen Konzessionsständen aufgebaut sein können. Zu den Schaustellerattraktionen gehören keine Ausstattungen der Position 9504.
Diese Position umfasst keine Ausstattung, die an anderer Stelle in der Nomenklatur genauer erfasst ist.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge“?
„Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art“ fällt unter Position 9503 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 95 gehört (Abschnitt XX). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 9503 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 4,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 9503 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 100 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und…“?
China, mit 40,7 Mrd. $ im Jahr 2024 (65,1 % der weltweiten Exporte).