Argentinischer Zolltarif (NCM-SIM) · NCM-SIM-Code · HS 4820.20
4820.20.00.299: De tapas duras, sin forrar: los demás
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Argentinischer Zolltarif (NCM-SIM), gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 4820 LIBROS REGISTRO, LIBROS DE CONTABILIDAD, TALONARIOS (DE NOTAS, PEDIDOS O RECIBOS),AGENDAS, BLOQUES MEMORANDOS, BLOQUES DE PAPEL DE CARTAS Y ARTÍCULOS SIMILARES, CUADERNOS, CARPETAS DE MESA, CLASIFICADORES, ENCUADERNACIONES (DE HOJAS MÓVILES U OTRAS), CARPETAS Y CUBIERTAS PARA DOCUMENTOS Y DEMÁS ARTÍCULOS ESCOLARES, DE OFICINA O DE PAPELERÍA, INCLUSO LOS FORMULARIOS EN PAQUETES O PLEGADOS («MANIFOLD»), AUNQUE LLEVEN PAPEL CARBÓN (CARBÓNICO), DE PAPEL O CARTÓN; ÁLBUMES PARA MUESTRAS O PARA COLECCIONES Y CUBIERTAS PARA LIBROS, DE PAPEL O CARTÓN.
- 4820.20 Cuadernos
- 4820.20.00 Cuadernos
- 4820.20.00.2 De tapas duras, sin forrar
- 4820.20.00.29 Los demás
- 4820.20.00.299 Los demás
Was Sie zahlen
Einfuhr: Argentinien
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
4820.20 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung: Hefte
Tarifpositionen (Argentinien): 4820.20
- 4820.20.00.111Con cantidad de hojas inferior o igual a 50
- 4820.20.00.112Con cantidad de hojas superior a 50 pero inferior o igual a 100
- 4820.20.00.113Con cantidad de hojas superior a 100 pero inferior o igual a 150
- 4820.20.00.119LIBROS REGISTRO, LIBROS DE CONTABILIDAD, TALONARIOS: cuadernos, de tapas flexibles, abrochados, los demás
- 4820.20.00.121Con cantidad de hojas inferior o igual a 50
- 4820.20.00.122Con cantidad de hojas superior a 50 pero inferior o igual a 100
- 4820.20.00.123Con cantidad de hojas superior a 100 pero inferior o igual a 150
- 4820.20.00.129LIBROS REGISTRO, LIBROS DE CONTABILIDAD, TALONARIOS: cuadernos, de tapas flexibles, espiralados, los demás
- 4820.20.00.191Con cantidad de hojas inferior o igual a 50
- 4820.20.00.192Con cantidad de hojas superior a 50 pero inferior o igual a 100
- 4820.20.00.193Con cantidad de hojas superior a 100 pero inferior o igual a 150
- 4820.20.00.199LIBROS REGISTRO, LIBROS DE CONTABILIDAD, TALONARIOS: cuadernos, de tapas flexibles, los demás
- 4820.20.00.211Con cantidad de hojas inferior o igual a 50
- 4820.20.00.212Con cantidad de hojas superior a 50 pero inferior o igual a 100
- 4820.20.00.213Con cantidad de hojas superior a 100 pero inferior o igual a 150
- 4820.20.00.219De tapas duras, sin forrar: cosidas, los demás
- 4820.20.00.221Con cantidad de hojas inferior o igual a 50
- 4820.20.00.222Con cantidad de hojas superior a 50 pero inferior o igual a 100
- 4820.20.00.223Con cantidad de hojas superior a 100 pero inferior o igual a 150
- 4820.20.00.229De tapas duras, sin forrar: espiralados, los demás
- 4820.20.00.291Con cantidad de hojas inferior o igual a 50
- 4820.20.00.292Con cantidad de hojas superior a 50 pero inferior o igual a 100
- 4820.20.00.293Con cantidad de hojas superior a 100 pero inferior o igual a 150
- 4820.20.00.299De tapas duras, sin forrar: los demás
- 4820.20.00.911Con cantidad de hojas inferior o igual a 50
- 4820.20.00.912Con cantidad de hojas superior a 50 pero inferior o igual a 100
- 4820.20.00.913Con cantidad de hojas superior a 100 pero inferior o igual a 150
- 4820.20.00.919LIBROS REGISTRO, LIBROS DE CONTABILIDAD, TALONARIOS: cuadernos, los demás, cosidos, los demás
- 4820.20.00.921Con cantidad de hojas inferior o igual a 50
- 4820.20.00.922Con cantidad de hojas superior a 50 pero inferior o igual a 100
- 4820.20.00.923Con cantidad de hojas superior a 100 pero inferior o igual a 150
- 4820.20.00.929LIBROS REGISTRO, LIBROS DE CONTABILIDAD, TALONARIOS: cuadernos, los demás, espiralados, los demás
- 4820.20.00.991Con cantidad de hojas inferior o igual a 50
- 4820.20.00.992Con cantidad de hojas superior a 50 pero inferior o igual a 100
- 4820.20.00.993Con cantidad de hojas superior a 100 pero inferior o igual a 150
- 4820.20.00.999LIBROS REGISTRO, LIBROS DE CONTABILIDAD, TALONARIOS: cuadernos, los demás
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
2. Zu Kapitel 48 gehören nicht:
a) Waren des Kapitels 30;
b) Prägefolien der Position 3212;
c) parfümierte Papiere und Papiere, die mit Kosmetika getränkt oder überzogen sind (Kapitel 33);
d) Papier und Zellstoffwatte, getränkt, gestrichen oder überzogen mit Seife oder Reinigungsmitteln (Position 3401) oder mit Schuhcreme, Möbel- oder Bohnerwachs, Poliermitteln oder ähnlichen Zubereitungen (Position 3405);
e) lichtempfindliche Papiere und Pappen der Positionen 3701 bis 3704;
f) Papier, mit Diagnostik- oder Laborreagenzien getränkt (Position 3822);
g) Papier oder Pappe enthaltende Schichtpressstoffe aus Kunststoff oder Erzeugnisse aus einer Lage Papier oder Pappe, gestrichen oder überzogen mit einer Lage Kunststoff, wenn die Dicke dieser Lage mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, und Waren aus diesen Stoffen, ausgenommen Wandverkleidungen der Position 4814 (Kapitel 39);
h) Waren der Position 4202 (z. B. Reiseartikel);
ij) Waren des Kapitels 46 (Flechtwaren und Korbmacherwaren);
k) Papiergarne und Spinnstoffwaren aus Papiergarnen (Abschnitt XI);
l) Waren des Kapitels 64 oder 65;
m) Schleifmittel, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6805), und Glimmer, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6814); mit Glimmerstaub überzogene Papiere und Pappen gehören jedoch zu diesem Kapitel;
n) Folien und dünne Bänder aus Metall, auf Papier- oder Pappunterlage (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV);
o) Waren der Position 9209;
p) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); oder
q) Waren des Kapitels 96 (z. B. Knöpfe, hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen).
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
5. Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papier und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden“ und „Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert“, Papiere und Pappen, die hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
A. Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger haben:
a) einen Gehalt an Fasern von 10 GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, und
1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder
2) sind in der Masse gefärbt oder
b) einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT und
1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder
2) sind in der Masse gefärbt oder
c) einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr oder
d) einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger oder
e) einen Aschegehalt von 3 GHT oder weniger, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger.
B. Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g:
a) sind in der Masse gefärbt oder
b) weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr auf und haben
1) eine Dicke von 225 Mikrometer (Mikron) oder weniger oder
2) eine Dicke von mehr als 225 bis 508 Mikrometer (Mikron) und einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT oder
c) weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % auf, haben eine Dicke von 254 Mikrometer (Mikron) oder weniger und einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT.
Zu Position 4802 gehören jedoch nicht Filterpapiere und -pappen (einschließlich Papiere für Teebeutel), Filzpapiere und -pappen.
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
8. Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern:
a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder
b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
9. Als „Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen“ im Sinne der Position 4814 gelten nur:
a) Papiere in Rollen, mit einer Breite von 45 bis 160 cm, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet:
1) genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise oberflächenverziert (z. B. mit Scherstaub), auch mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen;
2) mit einer Oberfläche, die durch eingebettete Holz- oder Strohpartikel usw. gekörnt ist;
3) auf der Schauseite mit einer Kunststoffschicht gestrichen oder überzogen, die genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert ist oder
4) auf der Schauseite mit Flechtstoffen, auch in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, überzogen;
b) Borten und Friese aus Papier, wie oben beschrieben bearbeitet, auch in Rollen, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet;
c) Wandverkleidungen, aus Papier aus mehreren Bahnen bestehend, in Rollen oder Bogen, derart bedruckt, dass beim Anbringen auf der Wand eine Landschaft, ein Bild oder ein sonstiges Motiv entsteht.
Erzeugnisse mit Papier- oder Pappunterlage, die sich sowohl als Fußbodenbelag als auch als Wandverkleidung eignen, gehören zu Position 4823.
10. Zu Position 4820 gehören nicht lose Bogen oder Karten, zugeschnitten, auch bedruckt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert.
11. Zu Position 4823 gehören insbesondere Papiere und Pappen, perforiert, für Jacquardvorrichtungen oder dergleichen sowie Spitzenpapier.
12. Mit Ausnahme der Waren der Positionen 4814 oder 4821 gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Waren aus diesen Stoffen, mit Aufdrucken oder Bildern, die im Hinblick auf ihre eigentliche Zweckbestimmung nicht nur untergeordneter Art sind, zu Kapitel 49.
Im argentinischen Zolltarif ist 4820.20.00.299 eine von 36 Tarifpositionen unter der Unterposition 4820.20 („Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung: Hefte“).
Der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 16 %; die Menge wird in KILOGRAMO angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 35 %, Brasilien 14,4 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 10 % und Nigeria 20 %.
Argentinien importierte 2024 Waren der Unterposition 4820.20 im Wert von 4 Mio. $; der größte Anteil kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für NCM-SIM-Code 4820.20.00.299 in Argentinien?
Im argentinischen Zolltarif beträgt der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) 16 %; besondere Maßeinheit: KILOGRAMO. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher bezieht Argentinien diese Waren?
Für die Unterposition 4820.20 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus China (4 Mio. $).