Kombinierte Nomenklatur der EU
Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 43: Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus
- 23Tarifpositionen
- 0 %–3,7 %Satz
Kapitel 43 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 23 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 0 % bis 3,7 % (Durchschnitt 1,5 %); 10 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 14, entfallen auf Position 4302 („Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle“).
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 10 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 3,7 %, hat 4303 10 10 („aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe“).
4301 Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 4103
- 4301 10 00von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 4301 30 00von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 4301 60 00von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 4301 80 00andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 4301 90 00Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile
4302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303
- 4302 11 00Ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht: von Nerzen
- 4302 19 15von Bibern, Bisamratten oder Füchsen
- 4302 19 35von Kaninchen oder Hasen
- 4302 19 41von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)
- 4302 19 49Von Hundsrobben oder Ohrenrobben: andere
- 4302 19 75von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern
- 4302 19 80Von Schafen und Lämmern: andere
- 4302 19 99Ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht: andere, andere
- 4302 20 00Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, nicht zusammengesetzt
- 4302 30 10Ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt: „ausgelassene“ Pelzfelle
- 4302 30 25von Kaninchen oder Hasen
- 4302 30 51von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)
- 4302 30 55Von Hundsrobben oder Ohrenrobben: andere
- 4302 30 99Ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt: andere, andere