Kombinierte Nomenklatur der EU

Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 43: Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus

  • 23Tarifpositionen
  • 0 %–3,7 %Satz

Kapitel 43 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 43 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 23 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 3,7 % (Durchschnitt 1,5 %); 10 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 14, entfallen auf Position 4302 („Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 10 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 3,7 %, hat 4303 10 10 („aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe“).

4301 Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 4103

4302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303

4303 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen

4304 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus

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