Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 4302.19

4302 19 35

4302 19 35: von Kaninchen oder Hasen

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 4302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303:
  2. ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt:
  3. 4302 19 andere:
  4. 4302 19 35 von Kaninchen oder Hasen

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 4

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 3

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0966/23
    Unterlagen
    • C400 Vorlage der erforderlichen "CITES"-Bescheinigung
    • Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
    • Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
    • L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
    • Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14, Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
    • Y685 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3be)
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 1

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Ausfuhrkontrolle – CITES All third countries Regulation 0966/23 20. Mai 2023

TARIC-Daten vom 30. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 30. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 4302.19

letzte 12 Monate80,8 Mio. €+18 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis42,49 € je kg
Präferenzzollsatz21 %
Jan. 2024: 3,3 Mio. €Feb. 2024: 4,9 Mio. €März 2024: 4,6 Mio. €Apr. 2024: 7,3 Mio. €Mai 2024: 6,1 Mio. €Juni 2024: 8,7 Mio. €Juli 2024: 7,6 Mio. €Aug. 2024: 4,7 Mio. €Sept. 2024: 7,8 Mio. €Okt. 2024: 6,1 Mio. €Nov. 2024: 5,7 Mio. €Dez. 2024: 3,8 Mio. €Jan. 2025: 3,9 Mio. €Feb. 2025: 3,8 Mio. €März 2025: 6,6 Mio. €Apr. 2025: 5 Mio. €Mai 2025: 7,2 Mio. €Juni 2025: 8,7 Mio. €Juli 2025: 5,2 Mio. €Aug. 2025: 4,6 Mio. €Sept. 2025: 7,3 Mio. €Okt. 2025: 4,8 Mio. €Nov. 2025: 4,4 Mio. €Dez. 2025: 3,8 Mio. €Jan. 2026: 4,6 Mio. €Feb. 2026: 3,1 Mio. €März 2026: 5,2 Mio. €Apr. 2026: 8,2 Mio. €Mai 2026: 9 Mio. €Juni 2026: 13,5 Mio. €Juli 2026: 11,1 Mio. €Aug. 2026: 5,8 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
China 22,6 Mio. € 28 % -15 %
Türkei 13,8 Mio. € 17,1 % +10,3 %
Thailand 12,9 Mio. € 16 % +326,5 %
Russland 11,4 Mio. € 14,1 % +1,2 %
Brasilien 5 Mio. € 6,2 % +29,8 %
Vereinigte Staaten 3,1 Mio. € 3,8 % +29,2 %
Kambodscha 2,5 Mio. € 3,1 % —
Argentinien 1,7 Mio. € 2 % +2,3 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

4302.19 Ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht: andere

Tarifpositionen (EU): 4302.19

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 43 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

4302 11 00 bis 4302 19 99 · ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt

Hierher gehören auch Pelzfelle (z. B. Schaffelle), von Kopf, Pfoten oder Schwanz befreit, auch an den Rändern grob beschnitten, jedoch weder zugeschnitten noch auf andere Weise in eine bestimmte Form gebracht, gegerbt oder gefärbt, die insbesondere als Teppiche verwendet werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 von Kaninchen oder Hasen Frei p/st
2025 unverändert Frei p/st
2024 unverändert Frei p/st
2023 unverändert Frei p/st
2022 unverändert Frei p/st
2021 unverändert Frei p/st
2020 unverändert Frei p/st
2019 von Kaninchen oder Hasen Frei p/st

In der Kombinierten Nomenklatur ist 4302 19 35 eine von 7 Tarifpositionen unter der Unterposition 4302.19 („Ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht: andere“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in p/st angemeldet.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 4302.19 im Wert von 80,8 Mio. € ein (+18 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 42,49 € je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 28 %, gefolgt von der Türkei.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 0 %–2,2 %, USA 1,5 %–5,6 %, UK 0 %–2 %, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan 15 %, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 2,2 %–15 % und Nigeria 10 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4302.19 im Wert von 193 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 4302 19 35 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: p/st. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 4302.19 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (33 Mio. $), gefolgt von der Türkei.

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