Unterlagencodierungen

C-400 Vorlage der erforderlichen " CITES"-Bescheinigung

Die Unterlagencodierung C-400 steht für „Vorlage der erforderlichen " CITES"-Bescheinigung“. Maßnahmen zu 958 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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