Unterlagencodierungen

C-128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers

Die Unterlagencodierung C-128 steht für „Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers“. Maßnahmen zu 8.783 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

Codierungen für Unterlagen und Bescheinigungen →